Kein Beschluss zum Rahmenplan Rosenstein

Wir beantragen, folgenden Beschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) am 4. Juli 2023 unter TOP 11 (Rahmenplan Rosenstein) zu fassen:

  1. Der Gemeinderat fasst keine Beschlüsse zum Rahmenplan Rosenstein, so lange die artenschutzrechtlichen und klimatologischen Folgen einer Bebauung auf den S-21-Flächen nicht aktualisiert, transparent untersucht, dargestellt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen und Flächen gefunden wurden.
  2. Die Verwaltung gibt umgehend unabhängige Gutachten zum Artenschutz in Auftrag, wie sie in den „Untersuchungen zur Umwelt „Stuttgart 21“ in den späten 1990-er Jahren gemacht wurden.
  3. Die Verwaltung erarbeitet umgehend durch die Abteilung Stadtklimatologie eine Studie, welche die klimatologischen Folgen die – im Vergleich zu den Anfangsentwürfen – drastisch dichtere Bebauung des Rosensteinviertels auf das Stadtklima hat.

Begründung:

Die Untersuchungen zum Artenschutz und zu den klimatischen Aspekten sind in weiten Teilen über 20 Jahre alt und wurden seitdem nicht aktualisiert. Zwischenzeitlich hat sich die Klimakrise drastisch verschärft und das Artensterben hat ebenso dramatisch zugenommen. Dazu kommt, dass die in der Planfeststellung gemachten Abwägungen, die Eingriffe in Klima und Artenschutz durch mehr und dichtere Bebauung deutlich zugenommen haben. Aus diesen Gründen ist eine Neubewertung der Schutzgüter Klima und Artenschutz in Sachen Rosensteinviertel dringend notwendig. So lange diese Fragen nicht geklärt sind, darf vom Gemeinderat kein Beschluss zum weiteren Vorgehen Rahmenplan Rosenstein gefasst werden.

Mit den Anträgen „Artenschutz statt Rosensteinquartier – welche Auswirkungen hat der Verzicht jeglicher Bebauung auf den Artenschutz?“ (Nr. 158/23) vom 25. Mai 2023 und „Klimaschutz statt Rosensteinquartier – welche Auswirkungen hat der Verzicht jeglicher Bebauung auf das Stadtklima?“ (Nr. 86/2023) vom 24. März 2023 haben wir die wichtigen Themen Klimaschutz und Artenschutz auf die Agenda in Sachen Rosenstein gesetzt. Im Rahmen der Beantwortung wurde deutlich, dass weder der Artenschutz noch der Klimaschutz in Sachen Rosensteinbebauung ausreichend berücksichtigt wurde. So heißt es beispielsweise in den „Untersuchungen zur Umwelt „Stuttgart 21“ Heft 5“ aus dem Jahr 1997 zu dem Areal der S-21 Flächen: „Unter anderem konnten im Areal „Stuttgart 21“ 400 Farn- und Blütenpflanzenarten, 29 Brutvogelarten, 30 Laufkäferarten, 21 Tagfalter- und Widderchenarten, 85 Nachtfalterarten, 8 Heuschreckenarten sowie 110 Wildbienen- und Wespenarten nachgewiesen werden. Darunter befinden sich zahlreiche landes- oder bundesweit gefährdete und stark gefährdete Arten“. Eine dringend notwendige Aktualisierung dieser Untersuchung ist bislang ausgeblieben – eine Einschätzung, wie mit den bedrohten Tier- und Pflanzenarten umgegangen werden kann ist bislang ebenfalls vollkommen unklar.

Ein zentrales Anliegen der Befürworter:innen des Projekts „Stuttgart 21“ war die Erweiterung des Schlossgartens am Rande des Rosensteinareals. Am 16. September 2010 in den Stuttgarter Nachrichten über diese Initiative für Stuttgart 21 zu lesen: „Die Befürworter nennen sich “Parkerweiterer”, verteilen Aufkleber, die Stuttgart 21 als Brezel darstellen – als “Knotenpunkt im Süden”“ In den ersten Entwürfen war eine vergleichsweise geringe Bebauung des Rosensteinareals vorgesehen. Mit dem jetzt vorliegenden Rahmenplan ist eine drastisch dichtere Bebauung vorgesehen – mit weitreichenden Folgen, die es zu untersuchen gilt bevor der Rahmenplan zur Abstimmung gestellt werden kann. Die dichtere Bebauung führt zu mehr versiegelter Fläche – klimatologisch bedeutet das mehr Erhitzung tagsüber, weniger Abkühlung nachts. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels muss hier dringend Klarheit geschaffen werden, wie groß die Auswirkungen einer Bebauung des Rosensteinviertels wären.