Stadtplanung im Sinne des Gemeinwohls in städtischer Hand bündeln und Bodenspekulation unterbinden: Das geht. Das Instrument dazu heißt „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“. Sie steht im Baugesetzbuch und eröffnet der Stadt die Möglichkeit, brachliegende Flächen im Sinne des Gemeinwohls zu aktivieren. Stuttgart hat dieses Instrument bereits angewandt: 1994 wurde damit der Burgholzhof entwickelt – auch auf mehrfache Empfehlung von Bundes- und Landesregierungen. Die Begründung damals: „Erhöhter Wohnbedarf in Stuttgart“. Bereits im Jahr 1994 konstatierte die Verwaltung: „Auf der Angebotsseite nimmt der Teilmarkt preisgünstiger Wohnungen rapide ab. Das gilt insbesondere für Sozialwohnungen mit Preis- und Belegungsbindungen, deren Anteil in Stuttgart seit jeher weit unter dem Durchschnitt deutscher Großstädte lag.“ (vgl. Gemeinderatsdrucksache Nr. 13/1994)
Damals gab es in Stuttgart 20 000 Sozialwohnungen – heute sind es gerade einmal noch knapp 14 000, Tendenz fallend. Die Tatsache, dass seit Jahrzehnten ein wohnungspolitisches Versagen der Stuttgarter Stadtpolitik festgestellt ist, muss zur Konsequenz haben, mit diesem bewährten Instrument die Bodenspekulation auf den EnBW-Arealen am Stöckach und zwischen Wasserwerk und Kohlelager zu unterbinden. Hier kann die Stadt dauerhaft leistbaren Mietwohnraum in qualifiziertem Städtebau errichten. Lange genug wurde zugeschaut, wie die EnBW auf satte Gewinne aus Bodenspekulation setzt – es ist an der Zeit zu handeln und die ehemals über die TWS im Besitz der Stadt befindlichen Flächen wieder in die Hand der Kommune zu bringen. Und an die EnBW zu adressieren: Eure gescheitertes Kohle- und Atomgeschäft darf nicht mit Spekulationsgewinnen in die Verlängerung gehen!