Unterstützung für pflegende Angehörige stärken

Begründung/Erläuterung:

Inklusionspaket 4.0, GRDrs 559/2023, siehe Anlage 1, Kapitel 4.3: Lebensraum Wohnen a)/c)

Aufbau Förderprogramm „Wer pflegt, wird gestärkt“ (4.3 a) Sachbearbeitung der Anträge Förderprogramm “Wer pflegt wird gestärkt” in A10 g.D. – Orgaeinheit: SI-BB (Stellenplanantrag Nr. 2 von SI-BB)

Pflegende Angehörige leisten Beachtliches bei der häuslichen Betreuung und Pflege ihrer schwerstbehinderten Familienmitglieder. Der Fachkräftemangel in den Versorgungsstrukturen hat enorme Auswirkungen auf die häusliche Pflege. Aufgrund von Personalengpässen bei externen Pflegedienstleistern ist weniger Entlastung möglich. Unter dem Motto „Wer pflegt, wird gestärkt“ erhalten pflegende Angehörige von schwerstbehinderten Menschen Anerkennung. Sie sollen unterstützt werden, um sich zwischendurch zu regenerieren.

Die Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung hat dafür ein Gutscheinsystem entwickelt. Diese Gutscheine im Wert von 60 Euro können im Einzelhandel, in Restaurants, Massagepraxen oder im Theater eingelöst werden und fördern so gleichzeitig die durch die Corona-Pandemie geschwächte Stuttgarter Wirtschaft und Unternehmen. Für die Bearbeitung der jährlich 800 Anträgen wird die Schaffung einer halben Stelle in der Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung daher dringend notwendig.

Geschwister-Club für Schwestern und Brüder von Kindern mit Behinderungen (4.3 c) Geschwisterclub / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke)

Das Kindergästehaus des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. bietet neben Kurzzeitunterbringung auch Schulbegleitung und ambulante familienentlastende Angebote für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien. Es möchte sein Angebot für Geschwister von Kindern mit Behinderungen deutlich ausweiten, da hoher Bedarf besteht. Für die Geschwister von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind Raum und Gelegenheit sehr wichtig, sich mit anderen auszutauschen. Aufgrund der familiären Versorgung des Kindes mit Behinderungen übernehmen sie oftmals bereits früh Aufgaben und Verantwortung. Dies kann zu hoher Empathie und Reife führen, aber auch eine Belastung sein. Begleitende pädagogisch-therapeutische Angebote sind für die emotionale und psychische Gesundheit dieser Kinder und Jugendlichen förderlich. Künftig sollen neben Wochenendangeboten für Kinder auch ein regelmäßiger Jugendtreff und ein Kurs zur Förderung von Stressbewältigungskompetenzen angeboten werden.

 Wir beantragen:

  1. Die Schaffung einer 0,5 Stelle in A 10 in der Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in den DHH 2024/25 nach GRDrs 559/2023 einzustellen.
  2. Für das auf zwei Jahre befristete Projekt „Geschwister-Club für Schwestern und Brüder von Kindern mit Behinderungen“ Projektmittel von jeweils 37.000 € p.a. in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 in den DHH 2024/25 nach GRDrs 559/2023 einzustellen.

Kosten: 2024: 72 000 € //2025: 72 000 € // 2026: 72 000 € // 2027: 72 000 € // 2028: 72 000 €