Schulen für ALLE – inklusiv und barrierefrei

Begründung/Erläuterung:

Inklusionspaket 4.0, GRDrs 559/2023

  1. Stelle für „Schule für ALLE“ im Lebensraum Schule (3 c) Fachreferent:in für Inklusion im Kulturbereich, Stelle in EG13, Kulturamt 410, Stellenplanantrag-Nr. 3)

Schule zum Lebensraum für alle Kinder zu machen, ist das Ziel der Stuttgarter Stadtverwaltung. Um dies zu erreichen, bedarf es einer weitreichenden ämterübergreifenden Zusammenarbeit und Neuorganisation bestehender Strukturen. Die Zusammenarbeit von Ganztagsschule und Kinder- und Jugendhilfe steht dabei im Fokus. Die bestehenden Hilfeleistungen verschiedener Leistungsträger und -erbringer müssen mit Blick auf die Konsequenzen der Reform des SGB VIII sowie des kommenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung (GaFöG) neu betrachtet werden. Es geht dabei um eine Neukonzeption zur Steuerung von Finanz- und Personalressourcen sowie die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams an inklusiven (Ganztags-) Schulen.

Die Stuttgarter Schulverwaltung versteht (Ganztags-) Schule als Schule für alle Schüler:innen, wofür eine multiprofessionelle Kooperation unabdingbar ist. Diese Kooperation gilt es, weiter zu stärken. Schule muss so gestaltet sein, dass ein gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Teilhabe aller Kinder mit dem Lehrpersonal des Landes sowie mit dem kommunal bereitgestellten pädagogischen Personal erfüllt wird. Das geht nur gemeinsam. In Stuttgart gibt es aktuell bereits viele Einzelprojekte, die auf die verstärkte Kooperation von Schule und Jugendhilfe setzen. Diese sollen im Zuge einer städtischen Inklusionsstrategie für den Lebensraum Schule evaluiert und auf eine Ausweitung in die Breite geprüft werden.

Leistungen aus einer Hand sollen im schulischen Kontext künftig an die Ganztagsschule gekoppelt sein, wofür es inklusive Ganztagskonzepte braucht. Die Rolle der Schulbegleitungen muss neu definiert werden. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf in Schule steigt seit Jahren an, und es werden immer mehr Schulassistent:innen an Regelschulen und SBBZ eingesetzt. Zugleich zeigt sich der Fachkräftemangel im Bildungs- und Erziehungsbereich deutlich. Geeignete Rahmenbedingungen für ein Pooling von Ressourcen zu definieren und diese in die Konzeptentwicklungen einzubringen, ist daher sinnvoll und notwendig. So können Kinder und Jugendliche mit Behinderungen adäquat in ihrer Teilhabe an Bildung unterstützt werden, und die Qualität der pädagogischen Arbeit wird langfristig und nachhaltig sichergestellt.

Damit die Inklusionsstrategie für den Lebensraum Schule auf den Weg gebracht werden kann, braucht es intensive organisationsübergreifende Kommunikation und Vernetzung. Für diese Aufgabe entstehen Personalbedarfe, die sich in 50 % Konzeptarbeit, Planung und Begleitung der Arbeitsgruppe „Lebensraum Schule“ sowie in 50 % für die Implementierung und Umsetzung der Ganztagskonzeption unterteilen.

  1. Fachreferent:in für barrierefreie Schulgebäude und inklusiven Schulbau (4.2 d) Umsetzung gesetzlicher Anforderungen für den inklusiven Bildungsanspruch für Kinder mit Behinderungen in Regelschulen – Fachreferent/-in für barrierefreie Schulgebäude u. inklusiven Schulbau – Orgaeinheit: 40-5PP.6 – in A 13 h.D.)

Seit August 2015 haben Eltern von Kindern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Baden-Württemberg die rechtliche Wahlfreiheit, ihr Kind an einer all- gemeinen Schule oder einem SBBZ unterrichten zu lassen. An Stuttgarter Schul- und Schulsportanlagen wird die Umsetzung dieses Anspruchs oftmals durch bauliche und räumliche Barrieren behindert. Dies möchte das Schulverwaltungsamt ändern und daher Maßnahmen ergreifen, um Barrierefreiheit und inklusives Bauen an Schulen und Sportstätten selbstverständlich zu machen. Alle Schüler:innen sollen an der Schule ihrer Wahl auch in Hinblick auf die baulichen und räumlichen Gegebenheiten ein geeignetes Lernumfeld vorfinden.

Für dieses Ziel sind zunächst umfassende Grundlagenarbeit und eine systematische Bestandserfassung an den Schulen und Schulsportstätten notwendig. Nicht nur bei der Erstellung von Neubauten, sondern auch für die Ertüchtigung des Gebäudebestandes müssen Maßnahmenpakete zur Realisierung von Barrierefreiheit und inklusivem Schulbau erarbeitet und konsequent umgesetzt werden. Beim Schulverwaltungsamt besteht daher Bedarf von fachlich qualifiziertes Personal in Form einer Fachreferent:innenstelle bzw. einer übergreifenden Projektleitung betont.

  • Finanzielle Mittel für eine Gebäudebestandserfassung

In diesem Zusammenhang sind finanzielle Mittel erforderlich, um die notwendigen Untersuchungen und Grundlagenarbeiten zu unter den Aspekten Barrierefreiheit und inklusiver Schulbau zu leisten

Wir beantragen:

  1. Die Schaffung von insgesamt 1,0 Stellen Sachkosten im Schulverwaltungsamt für „Schule für ALLE“ im Rahmen des DHH 2024/25 nach GRDrs 559/2023.
  2. Die Schaffung von 1,0 Stellen Sachkosten für eine Fachreferent:innenstelle für barrierefreie Schulgebäude und inklusiven Schulbau nach GRDrs 559/2023.
  3. Im Jahr 2024 einmalig 50.000 € zusätzliche Mittel für die Bestandserfassung Schul- und Sportgebäude im Hinblick auf Barrierefreiheit und inklusiven Schulbau nach GRDrs 559/2023.

Kosten: 2024: ca. 190 000 € // 2025: 140 000 € // 2026: 140 000 €// 2027: 140 000 €// 2028: 140 000 €