Erweiterung des Inklusionsstellenpools – 20 Stellen

Begründung/Erläuterung:

Beschäftigte mit Behinderungen sollen ihre Stärken und Ressourcen in der LHS am Arbeitsplatz bestmöglich einbringen können.

Beantragt wird die Erweiterung des Inklusionsstellenpools für Absolvent:innen der Förderschulen und Übergänger:innen von der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen um 10 Stellen im Jahr 2024 und 10 Stellen im Jahr 2025. Die Eingruppierung dieser Stellen soll wie die bisherigen Inklusionsstellen in A9/EG8 erfolgen.

Diese Stellen sind unter das Schaffungskriterium Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben zu fassen. Es handelt sich um neu geschaffene Stellen. Die Stelleninhalte werden je nachdem in welchem Amt der Einsatz erfolgen soll, individuell mit den Ämtern abgestimmt. Aus den Fachämtern der Stadtverwaltung sind bereits zehn konkrete Anfragen für inklusive Arbeitsplätze gemeldet worden. Um diese Chancen für die Zielgruppe bieten zu können, werden somit zehn weitere Inklusionsstellen pro Haushaltsjahr benötigt. Diese Stellen sollen auch für Mitarbeitende der Landeshauptstadt zur Verfügung stehen, die während ihres Berufslebens eine wesentliche Behinderung erfahren haben.

Wir beantragen:

Die Schaffung von 10 Inklusionsstellen für das Jahr 2024 und weiteren 10 Inklusionsstellen für das Jahr 2025 mit der Stellenbewertung A9 bzw. EG 8.