Spielgeräteersatz – Erhöhung Grundpauschale

Im Bereich Spiel- und Bewegungsflächen wird auf den rund 610 bestehenden Stuttgarter Spielplätzen eine Qualitätssicherung durch den Ersatz von Spielgeräten und deren regelmäßige Pflege und Wartung, sowie die Sanierung wenig attraktiver Spielflächen forciert. Die Spielflächenentwicklungskonzeption, die mit dem letzten Aktionsplan begonnen wurde, wird fortgeführt und soll zukünftig sicherstellen, dass bei jeder Spielplatzsanierung die heutigen Bedürfnisse und Kriterien einer spiel- und bewegungsorientierten Kindesentwicklung berücksichtigt werden (u.a. Inklusion, Klimarelevanz und Bewegungsattraktivität). Der Spielflächenleitplan als integratives Planungsinstrument, das die Belange von Kindern und Jugendlichen auf der gesamträumlichen Ebene quantitativ zur Darstellung bringt, ergänzt diese.

Vor allem in dicht besiedelten Stadtgebieten mit einem niedrigen Versorgungsgrad von öffentlichen Spielflächen und einer benachteiligten sozioökonomischen Situation der Bewohnenden sollen zusätzliche wohnungsnahe Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der temporären Spielstraßen und durch den Ausbau und die Qualifizierung verkehrsberuhigter Zonen können Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum aufgewertet und besser nutzbar gemacht werden.

Die von der Fachverwaltung geforderte Erhöhung der Grundpauschale für Spielgeräteersatz halten wir für gerechtfertigt und notwendig.

Wir beantragen: 

  1. Die dauerhafte Erhöhung der Grundpauschale für Spielgeräteersatz in Höhe von 1,5 Mio. € nach GRDrs 298/2023 und dem „Aktionsplan Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024-2026“

Kosten: 2024: 300 000 € // 2025: 300 000 € // 2026: 300 000 € // 2027: 300 000 € // 2028: 300 000 € //