Personal-Sachbearbeitung im Bürgermeisteramt

Begründung/Erläuterung:

Lfd. Nr 745: Beantragt wird eine 1,0 Stelle für eine:n Beamten:in in der Besoldungsgruppe A 13 g.D. Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamtes/Bürgermeisteramt. Die Personalsachbearbeitung im Bürgermeisteramt erfordert einen überdurchschnittlich hohen Aufwand für die meist bundesweite Personalsuche nach hochqualifizierten Fachkräften und für deren spezifische außertarifliche Arbeitsvertragsgestaltungen. Es bedarf vieler interner Abstimmungen wie auch mit Headhuntern.

Aufgrund erheblicher Arbeitsvermehrung, die nicht mehr aufgefangen werden kann (Ziff. 1.3.3 GA-Stellenplan), soll die Stelle im Vorgriff auf die Evaluation der OU Personal kommen (Betreuungsschlüssel für Personalsachbearbeitung bei der LHS (GRDrs Nr. 1051/2019)).

Aufgaben konnten nicht zeitnah und in der erforderlichen Servicequalität erbracht werden aufgrund der anhaltend hohen Arbeitsbelastung des mit den Aufgaben der Personaladministration betrauten Bereichs. Die Ablehnung der Stelle hätte deutliche zeitliche Verzögerungen in der Sachbearbeitung und Stellenbesetzung in diesem Bereich zur Folge. Dadurch entsteht Unzufriedenheit mit der Servicequalität in den betreuten Bereichen und Zunahme der Belastung der Kolleg*innen im Bereich der Personaladministration.

Wir beantragen:

Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:

lfd. Nr. *) Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisa-tionseinheit

bzw.

Stellen-
nummer

Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert

(EG oder Bes.-Gr.)

KW-Vermerk bisher KW-Vermerk neu  

 

 

 

Begründung

745 1,0   10-5.1 Sachbearbeiter/-in Gehaltsabrechnung Bürgermeisteramt A13 gD     Erheblicher Arbeitsvermehrung, hoher Aufwand für Suche nach Hochqualifizierten

*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)