Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst: Entfristung der geschaffenen Stellen

Begründung/Erläuterung:

Diese Entfristungen sind zwingend notwendig zur Erfüllung der vom Gesundheitsamt zu erledigenden Pflicht­aufgaben im Rahmen des Infektionsschutzes und der Hygiene, da sich seit der Corona-Pandemie sowohl die Bedarfs- als auch die Beratungslage auf Seiten der Ärzteschaft sowie der Bevölkerung erheblich verändert haben.

Mit den 20,5 VZK liegt das städtische Gesundheitsamt sogar noch unterhalb der gemäß des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst erforderlichen 27,6 Stellen (vgl. GRDrs 429/2020). Die Kommunen wurden verpflichtet, im Rahmen der Zuweisung mindestens diese Zahl an unbe­fristeten Vollzeit- und Teilzeitstellen neu zu schaffen und dauerhaft besetzt zu hal­ten.

 

Wir beantragen:

Die Entfristung der befristet geschaffenen Ermächtigungen in Höhe von 20,5 VZK.