Budget des Gesundheitsamtes stärken

Begründung/Erläuterung:

Die Herausforderungen, vor denen die Öffentliche Gesundheitsversorgung steht, sind weiter gewachsen und mittlerweile enorm groß. Die gesundheitliche Chancenungerechtigkeit nimmt zu. Das heißt: Menschen, die einer besonderen Förderung bedürfen, erhalten diese immer seltener. Gerade Kinder in prekären Lebenslagen sollten in ihren so wichtigen Entwicklungsphasen in Kita und Schule die erforderliche Unterstützung erhalten, weil Entwicklungsschäden in diesem Alter später nicht mehr aufgeholt werden können. Parallel hierzu fehlen immer mehr Gesundheitsfachkräfte, die aufgrund einer älter und diverser werdenden Gesellschaft sowie nachlassender familiärer und sozialer Unterstützungsstrukturen dringend benötigt werden. Es gilt zudem, den klimabedingten Auswirkungen auf die Gesundheit zu begegnen sowie auf Krisen (insbesondere durch übertragbare Erkrankungen, biologische Lagen, Strommangellage, Flucht und Vertreibung) besser vorbereitet zu sein. Deshalb ist es dringend geboten, die in den letzten Jahren begonnene Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) konsequent weiter voranzutreiben. Damit werden die Krisenresilienz der Gesundheitsverwaltung und der gesamten Stadtgesellschaft gesteigert sowie die gesundheitliche Chancengerechtigkeit verbessert.

Im Doppelhaushalt 2024/2025 müssen hierfür weitere Weichen gestellt werden.

 

Wir beantragen,
Mittel im DHH 2025/25 für folgende Positionen einzustellen:

  1. Sondereinflüsse
    • Mittelerhöhung des Sachmittelbudgets auf Grund des Mittelzuwachses
      (2024/2025: jew. 60.100 Euro)
    • Mittelerhöhung des Überstundenbudgets
      (2024/2025: jew. 2.900 Euro)
    • Mittelerhöhung bei den Telekommunikationskosten
      (2024: 16.450 Euro und 2025: 9.600 Euro)
    • Mittelerhöhung bei den Stellenausschreibungen im Amtsblatt
      (2024/2025: jew. 17.000 Euro)
  2. Projekte des Gesundheitsamtes
    • Ausstattung und Betrieb des Pandemielagers vgl. GRDrs 598/2023
      (2024: 71.500 Euro und 2025: 15.000 Euro)
    • Hebammenakutversorgung (Vertretung in der Urlaubszeit) vgl. GRDrs 601/2023
      (2024/2025: jew. 43.000 Euro)
    • Projekte im Rahmen der Schulgesundheit vgl. GRDrs 600/2023
      (2024:14.500 Euro und 2025: 8.500 Euro),
    • Antrag auf Mittel für die Bekämpfung der Tigermückenpopulation
      (2024: 33.400 Euro und 2025: 46.800 Euro)
    • Fachtag Aufarbeitung der Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes während der NS-Zeit vgl. GRDrs 602/2023
      (2024: 15.000 Euro)
    • Ausrichtung des Stuttgarter Filmfests der Generationen (2024/2025: jew. 15.000 Euro), vgl. GRDrs 603/2023

 

  1. Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege
    • Antrag auf Förderung des Projektes Ausbau transsektoraler Angehörigenarbeit
      (2024: 45.700 Euro und 2025: 46.900 Euro), vgl. GRDrs 604/2023
    • Antrag auf Mittelerhöhung für die Förderung des Vereins Frühstück für Kinder vgl. GRDrs 605/2023
      (2024/2025: jew. 393.100 Euro),
    • Mietkostenzuschuss an den Krebsverband B.-W. zum Betrieb der Krebsberatungsstelle vgl. GRDrs 606/2023
      (2024/2025: jew. 32.100 Euro),

 

(Kosten gesamt:  Euro // Kosten 2024: 759.750 € // 2025: 690.000 € //)