Fortführung Streuobstwiesenförderung

Begründung/Erläuterung:

Ein mündlicher Bericht zur bisherigen Arbeit der Streuobstfachstelle und der Umsetzung der Streuobstförderung wurde am 12. Mai 2023 im Ausschuss für Klima und Umwelt gegeben. Auf Wunsch des Ausschusses wurde diese Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan erstellt (s. Protokoll Niederschrift Nr. 37, zu TOP 4).

Seit der Mittelaufstockung und der Stellenschaffung ergaben sich durch die gesetzlichen Neuerungen in Bezug auf den rechtlichen Schutzstatus von Streuobstbeständen dauerhafter Mehraufwand beim täglichen Arbeitsaufkommen für die Abteilung Umweltberatung und Naturschutz beim Amt für Umweltschutz. Dieser Mehraufwand wird aktuell durch die Streuobstfachstelle personell abgedeckt.

Um die neuen gesetzlichen Aufgaben sowie das wieder erwachte Interesse bei Bürger*innen an Beratung zur Pflege und Förderung der Stuttgarter Streuobstwiesen auch zukünftig weiter fachlich und mit einer finanziellen Förderung begleiten zu können, ist die dauerhafte Erweiterung des städtischen Naturschutzfonds um 100.000 € p.a. wie auch die dauerhafte Weiterführung der Streuobstfachstelle notwendig.

Diese Vorlage ist aus folgenden Gründen ebenso im Kontext des Klimawandelanpassungskonzepts Stuttgart zu sehen:

Streuobstwiesenflächen sind wichtige thermische Ausgleichs- und Kaltluftproduktionsflächen, deren Bedeutung angesichts der Folgen des Klimawandels in der Region Stuttgart noch zunimmt. Sie sind Teil einer klimagerechten und angepassten Grüninfrastruktur, die die Resilienz der Stadt hinsichtlich Klimawandel erhöht.

Die Streuobstförderung dient damit auch dem Erhalt und der Sicherung dieser stadtklimarelevanten Flächen.

Wir beantragen:

  1. Die Fortführung der Streuobstwiesenförderung und die Aufstockung des Naturschutzfonds nach GRDrs 546/2023
  2. Die hierfür notwendige 1,0 Personalstelle ab dem Jahr 2025 ist zu schaffen

Kosten: 2024: 100 000 € // 2025: 188 000 € // 2026: 188 000 € // 2027: 188 000 € // 2028: 188 000 €