Förderprogramme Urbane Gärten und Stuttgarter Grünprogramm

Begründung/Erläuterung:

Mit den beim Amt für Stadtplanung und Wohnen angesiedelten Förderprogrammen „Urbane Gärten“ und „Stuttgarter Grünprogramm“ nimmt die LHS Stuttgart eine Vorreiterrolle als bürgernahe, klimagerechte und zukunftsgerichtete Stadt ein. Umso unverständlicher, dass die Fortführung dieses wichtigen Programms vom Oberbürgermeister abgelehnt wurde.

Die Förderrichtlinien des Programms werden über die Koordinierungsstelle Förderprogramme Urbanes Grün umgesetzt, weiterentwickelt und beworben. Die Umsetzung erfolgt durch Beratung interessierter Bürgerinnen und Bürger, Erstellen von Fördervereinbarungen zur Gewährung von Zuschüssen, Mitarbeit an städtischen Projekten mit Vorbildfunktion sowie durch Öffentlichkeitsarbeit und Gremienarbeit. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme Urbanes Grün ist Anlaufstelle für Fragen, Ideen und Projekten rund um die Themen Gebäudebegrünung, Entsiegelung, artenreiche Blühflächen und Gemeinschaftsgärten. Sie leistet hier eine wichtige vernetzende Arbeit. Sie bringt Akteure ämter- und institutionsübergreifend mit der Zivilgesellschaft zusammen. So hat sich die Beratungs-, Aufklärungs- und Vernetzungsleistung der Koordinierungsstelle und die damit verbundene, aktivierende Öffentlichkeitsarbeit zu den vielfältigen Themen des Urbanen Grüns zu einem wichtigen Schwerpunkt ihres Tätigkeitsfeldes weiterentwickelt.

 Wir beantragen:

  1. Die notwendigen Finanzmittel für die Fortführung des Grünprogramms und Urbane Gärten in Höhe von 500 000 € nach GRDrs 469/2023
  2. Die Schaffung von 0,7 Stellen für das Förderprogramm Urbane Gärten und das Grünprogramm nach GRDrs 469/2023

Kosten:

2024: 272 000 € // 2025: 295 000 € // 2026: 45 000 € // 2027: 45 000 € // 2028: 45 000 €