CO2 – Steuer nicht auf die Mieter:innen der SWSG abwälzen

Wir beantragen:

  • Der Gemeinderat beschließt eine Empfehlung an den Aufsichtsrat der Stuttgarter Wohnungs-und Städtebaugesellschaft (SWSG), dass die ab 2021 fällige CO2-Steuer von der SWSG übernommen und nicht auf die Mieter:innen umgelegt wird.

Begründung:

Mit dem Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) wurde zu Beginn des Jahres 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Einer der wesentlichsten Konstruktionsfehler des BEHG bezüglich des Wärmebereichs besteht darin, dass Mieter:innen die neuen CO2-Preise auf fossile Brennstoffe über die Heizkostenrechnung tragen müssen. Dabei haben sie keinen Einfluss auf die Energieeffizienz der Gebäudehülle oder die Heizungsart ihrer Wohnung – im Gegensatz zu den Vermieter:innen. Die zusätzliche Belastung der Mieter:innen durch das BEHG ist deshalb nicht zu rechtfertigen. Insbesondere vor dem Hintergrund der zuletzt stark gestiegenen Energiepreise droht vielen Menschen eine Überlastung durch die Heizkosten.

Wie sehr sich Gas zuletzt verteuert hat, zeigt auch ein Blick auf den Großhandelspreis. Auch dieser kostet mit 94,05 Euro pro Megawattstunde (MWh) so viel wie noch nie. Im November 2020 kostete eine MWh nur 14,18 Euro – eine Steigerung von 563 Prozent![1] Zwar verspricht die SWSG, dass sich die explodierenden Energiepreise nicht sofort durchschlagen, da die langfristig geschlossenen Verträge in Teilen über das Jahr 2022 hinausgehen würden[2]. Dann werden sich die hohen Gaspreise aber in den Rechnungen niederschlagen.

Nach Berechnungen des Mieterbundes entstehen Mieter:innen in einer unsanierten Wohnung durch den CO2-Preis nach aktueller Rechtslage allein im Jahr 2022 Mehrkosten von 130 Euro bei Gasheizungen und 190 Euro bei Ölheizungen. In drei Jahren liegen sie nach Angaben des Mieterbundes jährlich bei 240 Euro für Ölheizungen und 350 Euro bei Gasheizungen[3]. Das beschlossene Entlastungspaket der Bundesregierung reicht nicht aus, um die Mehrkosten zu decken. Die Verteuerung der Energiekosten ist eine soziale Frage und trifft insbesondere arme Haushalte. Der nötige Klimaschutz darf nicht auf Kosten armer Menschen gehen. Sozialer Ausgleich ist daher dringend erforderlich.

Das im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vorgeschlagene Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen wird Mieter:innen weiterhin belasten. Je nach Gebäudeenergieklasse soll es möglich sein, dass die Mieter zwischen 10% und 100% des CO2-Preises bezahlen müssen. Auch in der schlechtesten Gebäudeenergieklasse sollen die Mieterinnen und Mieter am CO2 Preis beteiligt werden. Der Deutsche Mieterbund kritisiert diese geplante Ausgestaltung[4]. Selbst ein geringer Anteil der Kostenübernahme des CO2-Preises bedeutet für arme Mieter:innen eine enorme finanzielle Belastung.

Die SWSG hat als städtische Wohnungsbaugesellschaft hier eine besondere Verantwortung und sollte demnach die Kosten für die CO2 Steuer für Ihre Mieter:innen übernehmen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Mieter:innen bei der eine Mieterhöhung erwartet!

 

[1] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/gas-preiserhoehung-grundversorger-strom-101.html

[2] https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgarter-wohnungsbauer-beruhigt-swsg-verspricht-vorerst-stabile-energiepreise.210d8c20-66b8-4dbd-8c60-d0f7031d9d2e.html

[3] https://www.mieterbund.de/presse/pressemeldung-detailansicht/article/67479-co2-stufenmodell-mieterbund-fordert-sozialvertraegliche-aufteilung-der-co2-kosten-zwischen-mie.html

[4] dito