Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen weiter ermöglichen

Wir beantragen:

  1. Für die Planung und Durchführung von Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 ff BauGB ein Budget von 100 000 Euro per anno für die Jahre 2022 und 2023.
    (Kosten: 2022: 100 000 €      2023: 100 000 €)

Begründung:

„Städtebauliche Entwicklungssatzungen können gemäß § 165 ff BauGB durch die Gemeinde unter anderem für Bereiche einer städtebaulichen Neuordnung zum Wohle der Allgemeinheit und zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten förmlich festgelegt werden“, schrieb die Verwaltungsspitze am 5. Oktober 2018 als Antwort auf einen Antrag (170/2018) unserer Vorgängerfraktion.

Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) gehört zu den Werkzeugen einer Stadtverwaltung, in Stuttgart wurde diese in den 1990-er Jahren am Burgholzhof erfolgreich praktiziert (GRDrs 13/1994).

Das Schoettle-Areal im Stuttgarter Süden wäre für eine solche Entwicklungsmaßnahme prädestiniert. Mit unserem Antrag „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für das Schoettle-Areal Böblinger Str. 68 – 78 in Stuttgart Süd vorbereiten“ (Nr. 164/2021) haben wir dies auch bereits gefordert. Mit der Antwort der Verwaltungsspitze wird aber deutlich, dass dafür offenbar die Haushaltsmittel fehlen: für vorbereitende Untersuchungen müsse ein Fachbüro beauftragt werden, aber „(…) im laufenden Doppelhaushalt [seien] keine Mittel mehr vorhanden“, so die Verwaltungsspitze am 26. Oktober 2021 in ihrer schriftlichen Antwort. Es kann nicht sein, dass eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nicht angegangen wird, weil hierfür im Haushalt kein Geld hinterlegt ist – dies muss sich dringend ändern, um die Stadt diesem zentralen Bereich handlungsfähig zu halten.