Kein Weihnachtsmarkt ohne 2G Kontrolle

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend das Hygienekonzept für den Stuttgarter Weihnachtsmarkt deutlich nachzuschärfen. Ziel muss es sein, dass der Zugang zum Weihnachtsmarkt nur im Sinne der 2G Regelung möglich sein wird und dies auch wirksam kontrolliert werden kann. Eine Kontrolle beim Kauf von insbesondere Speisen und Getränken ist nicht ausreichend. Wenn dies nicht umsetzbar ist, wird der Stuttgarter Weihnachtsmarkt abgesagt.
  2. Für den Fall einer Absage erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, wie die Standbetreiber:innen schnell und wirksam vor wirtschaftlichen Härten geschützt werden können.

Begründung:

Angesichts von ungebremst steigenden Corona-Neuinfektionen und einer drohenden Überlastung der Kliniken (insbesondere der Intensivstationen) muss die Stadt in ihrem Wirkungskreis alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Dazu gehört auch, Großveranstaltungen abzusagen oder unter strenge Hygieneregeln zu stellen und diese konsequent zu kontrollieren. Das bisherige Konzept für den Stuttgarter Weihnachtsmarkt überzeugt nicht. Es braucht wirksame Einlasskontrollen – eine Kontrolle beim Kauf von Speisen und Getränken reicht nicht aus. Ohne diese kann es keinen Weihnachtsmarkt geben. Wenn nicht wirksam im Sinne der 2G-Regel kontrolliert wird, kann der Weihnachtsmarkt nicht stattfinden. Für den Fall, dass der Stuttgarter Weihnachtsmarkt abgesagt werden muss, erarbeitet die Stadtverwaltung ein Konzept, wie Standbetreiber:innen sofort und wirksam vor wirtschaftlichen Härten geschützt werden können.

Trotz aller Härte für Standbetreiber:innen und Weihnachtsmarkt-Fans, sehen wir in einer Absage des Weihnachtsmarkts eine Maßnahme, die einer Schließung von KITAs und Schulen jederzeit vorzuziehen ist.