Zukunftsorientierte Personalgewinnung und –erhaltung in Stuttgart Änderung GDRrs 170/2021

Wir beantragen über die GDRrs 170/2021 hinaus:

  1. 10 Stellen zur Erweiterung der dezentralen Personalentwicklungsexpertise
  2. Fortführung der nahtlosen Besetzung von Stellen bei Mutterschutz
  3. Weitere Aufstockung des zentralen Budgets für Telearbeitsplätze auf 150.000 €/p.a. sowie der Aufstockung der zentralen Stelle um 50% (statt 30%)
  4. 2,0 Stellen für die Verbesserung der Personalauswahlverfahren und Gewinnung von Quereinsteiger*innen
  5. 5,0 Stellen für Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliche Sozialberatung als wirksame Bausteine der Personalgewinnung und –erhaltung
  6. Fortschreibung der Psychosomatischen Sprechstunde im Betrieb mit unbefristet p.a. 000 Euro

Begründung:

Zu 1) Personalentwicklung geschieht derzeit entweder beim Haupt- und Personalamt gesamtstädtisch bzw. ämterübergreifend und dezentral in nur wenigen Ämtern strukturiert, in anderen eher zufällig oder nur sehr rudimentär. Durch die fachlich breite Aufstellung der Stadtverwaltung (über 100 verschiedene Berufe) ist es ohne eigene PE-Kapazitäten in den Ämtern und Eigenbetrieben nicht möglich, auf amtsspezifische Mängel- und Problemlagen und PE-Themen schnell und adäquat, geschweige denn vorausschauend zu reagieren. Hier müssen die Verwaltungsleitungen bzw. -abteilungen der Ämter/Eigenbetriebe dringend personell verstärkt werden, Führungskräfte vor Ort brauchen gezielte Unterstützung in Sachen PE und Mitarbeiter*innen eine Anlaufstelle bzw. eine aktive PE-Fachkraft, um sich vertieft über Qualifizierungsmöglichkeiten und Karrierechancen, Fördermöglichkeiten etc. in ihren Berufen bei der Stadt erkundigen zu können. Vielfach müssen auch Kontakte zu Ausbildungsstätten gesucht und gepflegt werden.

Zu 2) Nach jahrelangen Debatten zum Thema „U2“ in den gemeinderätlichen Gremien hat sich im letzten Doppelhaushalt eine breite Mehrheit für eine nahtlose Besetzung ausgesprochen und der Verwaltung befristet eine entsprechende Ermächtigung erteilt.

Nun zeigt sich, dass sich, wie von uns und vielen Gemeinderät*innen erwartet, dieses Instrument sehr bewährt hat und Mitarbeiter*innen deutlich entlastet. Ferner wurde auch möglicher indirekter Diskriminierung von Schwangeren der Boden entzogen. Wir setzen uns dafür ein, diese gleichstellungspolitische Maßnahme dauerhaft zu etablieren.

Zu 3) Mit der Pandemie haben die Arbeitsformen Mobiles Arbeiten und Telearbeit einen zuvor so nicht erwarteten Aufschwung erlebt und werden als Dauerangebot massiv nachgefragt. Die Stadtverwaltung hat in Mobiles Arbeiten viel investiert, wenn auch die erforderlichen Laptops und VPN-Anschlüsse noch nicht restlos allen Kolleg*innen, deren Tätigkeiten Homeoffice erlauben zu Verfügung stehen.

Digitale Schulungsbedarfe erleben auch innerhalb der Stadtverwaltung einen regelrechten Boom, erste Angebote standen zum Glück bereits in diesem Jahr zur Verfügung und konnten trotz Lockdown Schulungen ermöglichen. Eine entsprechende Dienstvereinbarung wurde erarbeitet und steht kurz vor der Unterzeichnung.

Vielmehr bedarf es jetzt auch dringend einer Stelle, um das Erreichte zu stabilisieren, zu konsolidieren und weiter dem Bedarf entsprechend auszubauen.

Zu 4) Gute Personalgewinnungs- und -auswahlverfahren sind die Visitenkarte der Stadt nach außen, sei es nun virtuell oder in persönlichen Kontakten vor Ort. Hierzu ist eine kontinuierliche Verbesserung, ein „Am Ball bleiben“ bei allen, gerade auch virtuellen Neuerungen, unerlässlich.

Unser besonderes Interesse gilt neben der Optimierung der Verfahren besonders der vermehrten Gewinnung von Quereinsteiger*innen. Auf diese, bislang stiefmütterlich behandelte Zielgruppe kann nicht mehr verzichtet werden.

Zu 5) Die Schaffung von rund 7 Stellen für die Bereiche Betriebliches Eingliederungsmanagement, Sozialberatung und Betriebliches Gesundheitsmanagement im kleinen Stellenplan war ein unverzichtbarer Schritt, um als Arbeitgeberin Stadt Stuttgart in diesen wichtigen Aufgabenbereich überhaupt ansatzweise handlungsfähig zu werden.

Eine Fortschreibung, die fachlichen Qualitätskriterien und gesetzlichen Anforderungen gerecht werden muss, braucht in diesem Segment ausreichend Fachpersonal. Dies ist bei nunmehr 4 VZK-Stellen bezogen auf fast 16:000 Beschäftigte leider immer noch nicht ausreichend. Deswegen fordern wir eine weitere Aufstockung um mindestens 5 Stellen.

Zu 6) Im letzten Doppelhaushalt wurde mit der GRDrs 743/2019 die psychosomatische Sprechstunde befristet auf 2 Jahre eingerichtet. Die Evaluation ergab einen dringenden Bedarf an Fortsetzung und Verstetigung dieses Angebots an betroffene Beschäftigte.