Liegenschaftsamt: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sicherstellen

Wir beantragen:

  • 1,0 Stelle für Sachbearbeitung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz A 11, (23-1.3)
    1445 (Kosten jährl. 96 900 €)
  • 1,0 Stelle für Sachbearbeitung EG 11, Flächenmanagement (23-3.1), lfd 1450
  • 0,5 Stelle für Sachbearbeitung A 11, (23-2.1), Grundstücksverkehr – Gremienbeteiligung bei Vorkaufsrechten aufgrund von Änderungen in der Hauptsatzung
  • 1,2 Stelle für Mitarbeiter:in EG 5 (23-4) für Weingut

Begründung:

Zu1) Dieser Stelle wird höchste Priorität vom ÖPR des Liegenschaftsamts eingeräumt. Forderung nach dieser Stelle fußt auf der gesetzlichen Vorschrift durch das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, den Unfallverhütungsvorschriften wie auch den aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln sowie den Anforderungen an eine zeitgemäße betriebliche Gesundheitsförderung.

Es hat sich Im Liegenschaftsamt für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ein erheblicher Aufgabenrückstand angesammelt, der nicht weiter vertretbar ist. Es wurden die Aufgaben im Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes seit vielen Jahren (2008) aufgrund des Arbeitsdrucks zugunsten der Erledigung des operativen Tagesgeschäfts (u.a. Raumplanungen, Umzüge, Möbelbeschaffungen, Öffentlichkeitsarbeit u.a.), die der zuständigen Stelle auch übertragen wurden, hintangestellt.

Dies führte dazu, dass sich im Bereich Arbeitsschutz und Unterweisungen immer größere Rückstände gebildet haben, insbesondere was Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Beratungen der Fachkräfte und Mitarbeiter:innen sowie die Arbeit der amtsinternen Arbeitskreise für Gesundheit und Soziales ARGUS betrifft. Es liegt keine Dokumentation über die Gefährdungsbeurteilungen vor aufgrund fehlender Personalkapazität. Daraus entsteht ein hohes Haftungsrisiko der Führungskräfte und Amtsleitung. Die Schaffung einer Vollzeitstelle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist somit dringend erforderlich, gerade auch um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Zu 2) Es fand eine erhebliche Arbeitsvermehrung im Projektmanagement statt sowie bei der Umsetzung von Neubauten der Feuerwehr.

Zu 3) Aufgrund von Änderungen in der Hauptsatzung steigt der Aufwand wegen vermehrter Gremienbeteiligung, s. GRDrs 767/2020. Auch wenn über das Baulandmobilisierungsgesetz eine Stelle von 61 im Rahmen der Vorgriffsschaffung zum neuen Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes erfolgen wird, wird mehr Personal benötigt. Möchte man als Stadt eine konsequente Bodenvorratspolitik verfolgen und bezahlbare Sozialwohnungen schaffen, so müssen konsequent Stellen für den Grundstücksverkehr und die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten geschaffen werden.

Zu 4) Die Mitarbeiter:in wird für den Betrieb und Verkauf in der neuen Hauptverkaufsstelle für die Vinothek und Weinbar benötigt.