Budgets und Stellenpools für eine bessere Barrierefreiheit von städtischen Arbeitsplätzen

Wir beantragen:

  1. eine Verdoppelung der im Inklusionspaket 3.0 vorgesehenen Hilfsmittel für Gebärden- und Schriftdolmetscherdienste, um auch für andere Behinderungen Maßnahmen umsetzen zu können.
  2. die Einrichtung eines Stellenpools im Umfang von insgesamt 10 Stellen (incl. der im Inklusionspaket bereits vorgesehen 5 Stellen) Vollzeitäquivalenten für Menschen mit wesentlicher Behinderung
  3. die Einrichtung eines Stellenpools im Umfang von insgesamt 3 Vollzeitäquivalenten für leistungsgeminderte Menschen mit Behinderung

Begründung:

zu 1)  Finanzpool für Hilfsmittel zur Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen Im Inklusionspaket 3.0 des Oberbürgermeisters sind 15.000,- € für Gebärden- und Schriftdolmetscherdienste eingestellt. Das wird ausdrücklich unterstützt. Um eine Gleichbehandlung der verschiedenen Behinderungen zu gewährleisten, sollen mit einem weiteren Pool in selber Höhe Hilfsmittel für die übrigen Behinderungsarten abgerufen werden können.

Das Budget sollte zentral unter Beteiligung der Gesamtschwerbehinderten- vertretung verwaltet werden. Die Ämter und Eigenbetriebe sollen motiviert werden, Menschen mit Behinderung verstärkt einzustellen. Hierzu sind je nach Bedarf Arbeitsmittel notwendig, die teilweise unter der Schwelle einer externen Bezuschussung liegen und somit aus dem Budget der Ämter finanziert werden müssen. Aus dem aufgestockten Pool können Hilfsmittel zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz finanziert werden. Ebenso können für amtsinterne Veranstaltungen Gebärden- oder Schriftdolmetscher benötigt werden, deren Kosten ebenfalls durch die Ämter zu tragen sind.

Dies stellt für die Ämter, die viele Menschen mit Behinderung beschäftigen eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Die Kosten müssen aus dem Amts-Etat bestritten werden. Ein Amt das viele Menschen mit Behinderung beschäftigt, hat höhere Kosten als ein Amt das wenige Behinderte beschäftigt. Insofern sinkt die Bereitschaft Menschen mit Behinderung einzustellen.

zu 2) Stellenpool für Menschen mit wesentlicher Behinderung Zum Doppelhaushalt 2020/21 wurden pro Jahr 2 Stellen geschaffen, die mit Menschen mit wesentlicher Behinderung besetzt werden sollen. Ziel ist es, Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, um ihnen eine Teilhabe am „normalen“ Leben zu ermöglichen. Im Inklusionspaket 3.0 wird vorgeschlagen für die Jahre 2022 und 2023 je 5 weitere Stellen zu schaffen. Die GSV unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich, um verstärkt Menschen mit wesentlicher Behinderung einen Zugang zum 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Vier geschaffene Stellen sind zwischenzeitlich besetzt. Es wurde – unter anderem von Werkstätten für behinderte Menschen und von einer Sonderschule – Menschen mit wesentlicher Behinderung der Einstieg auf den 1. Arbeitsmarkt ermöglicht. Weitere 5 Personen sind derzeit in einem Praktikum oder beginnen nach den Schulferien ein Praktikum. Für diese Personen werden dringend weitere Stellen benötigt.

Stand August 2021 sind zusätzlich 12 Bewerbungen von Menschen mit wesentlicher Behinderung eingegangen, die die Voraussetzungen erfüllen.

Die Nachfrage für diese Art von Hilfe ist groß, da wir hier Hoffnung wecken, an einem normalen Arbeitsleben teilhaben zu können.

Die Erfahrung zeigt, wie selbständig, selbstbewusst und glücklich die Menschen in ihrer Arbeit sind.

zu 3) Stellenpool für leistungsgeminderte Menschen mit Behinderung Viele Beschäftigte leisten trotz ihrer Behinderung eine qualitativ hochwertige Arbeit. Auf Grund ihrer Behinderung können sie aber nicht immer den quantitativen Umfang eines nichtbehinderten Menschen erreichen. Die Ämter und Eigenbetriebe stehen nun in dem Dilemma, diese „fehlende Leistung“ durch Mehrbelastung anderer Mitarbeiter:innen auszugleichen. Zwar erfolgt durch die Reha-Träger mit Lohnkostenzuschüssen usw., ein teilweiser Ausgleich, dieser ist in aller Regel aber befristet. Hilfreich wären Stellenanteile, die direkt in die Neueinstellung von Beschäftigten oder in das Aufstocken bestehender Arbeitsverhältnisse münden würden. Hintergrund ist hierbei, dass ansonsten Kolleg:innen die Leistungsminderung kompensieren müssen und selbst in Überlastungssituationen kommen würden. Ein höherer Krankenstand kann dadurch vermieden werden.

Eine Umfrage bei den Ämtern hat ergeben, dass derzeit ca. 10 Personen in der Situation sind, nicht mehr die volle Leistungsfähigkeit erbringen zu können. Hier wären 3 Stellen hilfreich, da die Betroffenen ja nur teilweise (im Schnitt 20-50%) entlastet werden müssten. Die Vergabe dieser Stelle würde an enge Vorgaben unter Beteiligung der Gesamtschwerbehindertenvertretung und der Verwaltung gebunden.