Amt für Umweltschutz – Gewerbeaufsicht handlungsfähig machen, Stellen für Arbeitsschutz, betrieblichen Umweltschutz und weitere Aufgaben

Wir beantragen:

  1. 6,0 Stellen für Amt für Umweltschutz (36-7), Sachbearbeiter*innen, A12, lfd Nr. 4055,                                                                   4060, 4065, 4070
    zuzüglich
    23,0 Stellen Sachbearbeiter:innen /Revisionsbedienstete in Abt. 36-7, EG 13/A12
  2. 10,0 Stellen (36-3) im Amt für Umweltschutz (36-3 Immissions-, Bodenschutz-, Wasserrechts- und Abfallrechtsbehörde Sachbearbeiter*innen, A12/EG13
  3. 2,5 Stellenanteile der lfd Nr. 4030 bis 4050:
    1. 0,5 Stelle Sachbearbeitung EG 9a, Finanzwesen, (36-1) wg. Erhöhung Finanzmittel im HH 20/21 mit Vermehrung (Förder-) Projekte und erhöhter Stellenzahl lfd Nr. 4030
    2. 1,0 Stelle Juristische Sachbearbeitung, A 14, Stabstelle Recht und umweltfachliche Grundsatzfragen, (36-01), erweiterter juristischer Beratungsbedarf lfd Nr. 4035
    3. 0,25 Stelle für Sachbearbeitung, EG 13, Koordination Wärmeversorgung Neckarpark (36-5.3) hohe Komplexität und Dauer des Projekts, ldf Nr. 4040
    4. 0,25 Stelle für Sachbearbeitung, A 12, Immissionsschutz, neue VO zur Vermeidung von Legionelleninfektionen, lfd Nr. 4045
    5. 0,5 Stelle für Sachbearbeitung, EG 9a, Untere Naturschutzbehörde Unterschutzstellung von Landschaftsteilen, Naturdenkmalen, Besitz und Handel besonders geschützter Arten, zusätzliche Aufgaben durch neue Rechtsgrundlagen, lfd Nr. 4050.

 

Begründung:

zu 1) Die Gewerbeaufsicht im Amt für Umweltschutz ist seit Jahrzehnten personell unterbesetzt. Beim Arbeitsschutz es um Leib und Leben von Arbeitnehmer*innen (Unfallverhütung, Gesundheitsschutz). Prävention steht im Zentrum der Aufgabe. Doch die Verwaltung kann aktuell lediglich Kontrollen im Arbeitsschutz durchführen, nachdem bereits schweren Unfälle passiert sind oder in Betrieben gehäuft Unfallanzeigen gemeldet wurden, also erst, nachdem “das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist”. Das widerspricht dem Präventionsanspruch!

Dies ist darauf zurückzuführen, dass 70 % der verfügbaren Arbeitszeit der Revisor*innen im Arbeitsschutz von Aufgaben aus dem Arbeitsgebiet betrieblicher Umweltschutz belegt sind. Daraus folgt, dass von den bestehenden 34 Stellen im Arbeitsschutz, nur rd. 11 Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) für diese originäre Aufgabe tätig sind.

Im Jahr 2020 wurde aufgrund der Corona-bedingten Skandale in der fleischverarbeitenden Industrie das Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet. Ab dem Jahr 2026 sind fünf Prozent der Betriebe im Bereich Arbeitsschutz zu kontrollieren. Die aktuelle Kontrolldichte liegt bei nur 1 bis 1,2 Prozent. Rein rechnerisch müssen zukünftig knapp 1.300 Betriebe jährlich begutachtet werden. Angesichts der ein- bis zweijährigen Einarbeitungszeit der neuen Mitarbeiter*innen müssen diese Stellenplananträge bereits zum jetzigen Zeitpunkt gestellt werden.

Die Stellenbemessung muss sich daher an der ab 2026 geltenden Auflage mit mehr Kontrollen orientieren. Zudem bestehen seit langem Empfehlungen von Europäischer Union (EU) sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wonach ein Kontrolleur je 10.000 Arbeitnehmer*innen tätig sein soll. Statt der rund 11 Revisor*innen sollten gemäß den entsprechenden Empfehlungen dafür aber 40 Personen zuständig sein. Daraus ergibt sich eine Lücke von 29 Beschäftigten, die vor Ort arbeitsschutzrechtliche Kontrollen durchführen sollten. Auch im Bericht des Rechnungsprüfungsamts zum Jahresabschluss 2019 wurde darauf hingewiesen (Pkt. 6.2.5.1, S.73, Abs. 3) und eine Lücke von 29 Stellen bestätigt.

Der Tätigkeitsberichts 2020 der Abteilung Gewerbeaufsicht des Amts für Umweltschutz ist zu entnehmen, dass bei den Revisionsbediensteten, die vor Ort Kontrollen durchführen – trotz aller Stellenschaffungen – nicht einmal der Stand des Jahres 2005 erreicht ist. Seitdem haben zugleich die Aufgaben aufgrund des Wirtschaftswachstums enorm zugenommen (z.B. sind 20.000 Baustellen pro Jahr zu kontrollieren).

zu 2) Wie oben ausgeführt müssen die Arbeitsschutz-Mitarbeiter zu 70 Prozent Aufgaben des betrieblichen Umweltschutzes mit übernehmen. Für mehr Kapazität im ArbeitsschutzSomit ist es nur folgerichtig, Personal im betrieblichen Umweltschutz aufzustocken. Durch Kontrolle und Beratung der Unternehmen sollen Umweltschäden vermieden werden. Der Tätigkeitsbericht zeigt mit dem aufgeführten Anlagenkataster, dass trotz der identifizierten Umweltschäden keinerlei Prüfungen und Bußgeldverfahren durchgeführt worden waren. Im Umweltbereich gibt es zwar wenige Unfälle und Schäden, dafür jedoch gravierende, die den Steuerzahler:innen extrem hohe finanzielle Mittel kosten. Es muss somit Personal zumindest für Prüfungen der Kategorie 3 (gefährlicher Mangel) aufgebaut werden. Die Beseitigung der Umweltschäden auf dem Schoch-Areal hat enorme finanzielle Mittel gekostet. Mögliche Schwachstellen müssen künftig frühzeitig verhindert, erkannt und von vornherein beseitigt werden. Die Verwaltung arbeitet bisher in diesem Bereich zum größten Teil fremdbestimmt und verfügt über keine eigenen Handlungsmöglichkeiten. Kontrollen werden durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder Dekra im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt. Hier geht es meist um spezifische Anlagen wie z.B. Aufzugsanlagen, Dampfkesselanlagen usw.. Dennoch gibt es 297 Fälle, bei denen ein Handlungsbedarf besteht und die Gewerbeaufsicht aktiv werden muss. Der Arbeitgeber wird mit einer Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel angeschrieben. Die ZÜS sei verpflichtet, dieses Vorgehen aus fachlicher und technischer Sicht in dieser Art und Weise auszuführen. Dennoch soll die Gewerbeaufsicht dringend solche Stellungnahmen stichprobenartig überprüfen und generell eigeninitiativ agieren, wozu sie derzeit personell nicht in der Lage ist.

Zu 3) siehe Kurzbegründungen je Stellenanteil im Antragsteil oben.