Haushaltsmittel für Projekte der Verkehrsplanung (GRDrs 546/2021)

Wir beantragen Finanzmittel für die Umsetzung von GRDrs 546/2021:

  1. 300 000 Euro für die Erstellung des Verkehrsstrukturplans Bad Cannstatt ( 100 000 für das Jahr 2022 und 200 000 Euro für das Jahr 2023, analog zu GRDrs 546/2021, Anlage 1)
  2. 100 000 Euro für die Erstellung einer Werbesatzung (je 50 000 Euro in 2022 und 2023), analog zu Anlage 1 GRDrs 546/2021, Anlage 3)

(Kosten gesamt: 2022: 200 000 € // 2023: 350 000 €)

Begründung:

Zu 1) In GRDrs 546/2021, Anlage 1 steht: Aufgrund der in 2021 erfolgenden Inbetriebnahme des Rosensteintunnels, der Stadt am Fluss Projekte sowie der dynamischen Stadtentwicklung in Bad Cannstatt ist die Aufstellung eines neuen Verkehrsstrukturplans (VSP) erforderlich. 2021 wird hierzu bereits mit der Grundlagenermittlung sowie dem „Teilkonzept Fußverkehr“ begonnen. Die in Bearbeitung befindliche Fortschreibung des Radkonzepts fließt ebenfalls in den VSP ein. Zentrale Themen des VSP sind die Bereiche Wilhelmsplatz / Bahnhofsplatz, Augsburger Platz und Neckarknie / Mühlgrün, das Zufluss-Konzept-Nord-Ost sowie die zukünftige Netzstruktur für die einzelnen Verkehrsarten.”

Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum dieses Projekt den Sprung von der Roten Liste in die Grüne Liste verpasst hat. Die Notwendigkeit eines Verkehrsstrukturplans für Bad Cannstatt wird jedem unmittelbar ersichtlich, der sich schon mal am Cannstatter Wilhelmsplatz aufgehalten und umgesehen hat.

Zu 2) In GRDrs 546/2021, Anlage 3 steht: “Die Neukonzeption der Werbung im öffentlichen Raum wurde von Ref. T im STA vom 10.11. 2020 und 19.01.2021 thematisiert. Zudem liegen von der SSB zahlreiche Baugesuche für begrünte Wartehallen mit digitaler Werbung vor.

Neben den Werbeinhalten geht es in planungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht um die Zulässigkeit von Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht und deren Größe im öffentlichen Raum. Die zahlreich vorhandenen Bebauungspläne innerhalb des Cityrings enthalten zur „bewegten Werbung“ unterschiedliche Vorgaben, die ein einheitliches Vorgehen erschweren.

Deshalb wäre die Erstellung einer Werbesatzung wünschenswert. Hierzu bedarf es einer umfangreichen Bestandsanalyse mit Bewertung und Erstellung eines Werbekonzepts für die Innenstadt, die extern vergeben werden soll.”

Das Thema Neukonzeption wurde sowohl in Ausschüssen, Fraktionsrunden, Gesprächen mit Bürgermeister*innen, Amtsleitern und in der breiten Öffentlichkeit ausführlich diskutiert. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum jetzt nicht mit der Erarbeitung einer Werbesatzung begonnen werden sollte.