Haushaltsmittel für Planungsmaßnahmen der Grünplanung (GRDrs 545/2021)

Wir beantragen Finanzmittel für die Umsetzung von GRDrs 545/2021:

  1. 3 080 000 Euro für Erlebnisraum Neckar – Ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss, analog zu GRDrs 545/2021, Anlage 1.
  2. 250 000 Euro für die Biotopverbundplanung entsprechend §22 Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, analog zu GRDrs 545/2021, Anlage 2.
  3. 55 000 Euro für Qualifizierung Fokusraum Solitude-Allee: Interkommunale Freiraumplanung von Schloss zu Schloss, analog zu GRDrs 545/2021, Anlage 3.

(Kosten gesamt: 2022: 1,67 Mio. € // 2023: 1,715 Mio. €)

Begründung:

Zu 1) Unter der Überschrift “Stadt am Fluss” wurde das Thema immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert, schließlich wurde im September des Jahres 2017 ein Masterplan  unter dem Titel “Erlebnisraum Neckar” vorgestellt. In mehreren Vorlagen, Präsentationen wurde dieser Masterplan auch den Ausschüssen des Gemeinderats und den Bezirksbeirät*innen vorgestellt.   Am 22.10.2019 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik  des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart einstimmig “Die in der Begründung dargestellte Planung zur Fortführung bereits begonnener Masterplanprojekte wird zustimmend zur Kenntnis genommen.” (GRDrs 298/2019) und nahm zustimmend zur Kenntnis, “Für den Zeitraum des Doppelhaushalts sind Finanzmittel in Höhe von 3,385 Mio. Euro notwendig.”  (GRDrs 803/2019).

Am 12.11.2019, also weniger als einen Monat später beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik abermals einstimmig und begrüßte ausdrücklich Masterplan Erlebnisraum Neckar Projekt Naturoase Auwiesen / IKoNE Nr. 43 – Projektbeschluss (GRDrs 934/2019).

Wenn diese Einstimmigkeit und die Zustimmung in den Bezirksbeiräten Ausdruck von Wille zur Umsetzung ist, dann sind die drei Millionen und 80 000 Euro für die kommenden zwei Jahre verkraftbar. Ein Stoppen oder Aussetzen der Umsetzung des Masterplans Neckar bedürfte einer Begründung derjenigen, die dies wünschen.

Zu 2) In GRDrs 545/2021, Anlage 2 ist zu lesen: “Mit der Novellierung des Naturschutzgesetztes im Juli 2020 werden die Kommunen verpflichtet, die übergeordneten Vorgaben zum örtlichen Biotopverbund in einem Biotopverbundplan darzustellen und den Landschaftsplan entsprechend anzupassen.

Die vorliegende Biotopverbundplanung wurde in den Jahren 1993 – 2005 erstellt. Sie entspricht nicht mehr den heutigen fachlichen Standards und rechtlichen Vorgaben. Insbesondere hat das Land Baden-Württemberg neue übergeordnete Planungen erstellt (landesweiter Biotopverbund, Generalwildwegeplan, fachliche Grundlagen und Fachdaten zu Natur und Landschaft), welche keine Berücksichtigung finden.”

An dieser Stelle braucht es keine weitere Begründung, sondern der Hinweis, dass dies eine (gesetzliche) Pflichtaufgabe ist. Es ist der Job der Verwaltungsspitze, solche Aufgaben in die Grüne Liste zu übernehmen.

Zu 3) In GRDrs 545/2021, Anlage 3 ist zu lesen: “Das am 17.12.2019 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschlossenen Strukturkonzept Nord entwickelt 11 Fokusräume, in denen die Siedlungs- und Freiraumstruktur qualifiziert werden soll. Einer der Fokusräume sind die Stadt- und Freiräume entlang der historischen Solitude-Allee.” Der Ausschuss beschloss an jenem Tag einstimmig: “Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Einbezug der jeweiligen Bezirksbeiräte festgelegten “Fokusräume der Stadtentwicklung” weiter planerisch zu vertiefen. Dabei soll die Bürgerschaft in diesen Räumen beteiligt werden”. Wenn sich die Einstimmigkeit auch in den Haushaltsberatungen hält werden die Fokusräume an der Solitude Allee in den kommenden beiden Jahren umgesetzt.