Haushaltsmittel für Planungsmaßnahmen im Städtebau (GRDrs 547/2021)

Wir beantragen Finanzmittel für die Umsetzung von GRDrs 547/2021:

  1. 1 545 000 Euro für die Umsetzung von GRDrs 547/2021 im Jahr 2022
  2. 1 685 000 Euro für die Umsetzung von GRDrs 547/2021 im Jahr 2023

(Kosten: 2022: 1,545 Mio. € // 2023: 1,685 Mio. €)

Begründung:

Insgesamt 22 Planungsmaßnahmen hat das Amt für Stadtplanung und Wohnen für den Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet. Darunter sind Planungsmaßnahmen zum B14 Wettbewerb (städtebauliche Machbarkeitsstudien), zu Großen Entwicklungsprojekten in der Innenstadt, zum Kaufhof Areal in der Eberhard-/Steinstraße, der Rahmenplan Talgrund, der Cannstatter Wilhelmsplatz, Ortsbildanalysen für Erhaltungssatzungen und viele andere wichtige Projekte. Es ist nicht erklärbar, warum es nicht eine dieser Planungsmaßnahmen in den Haushalt geschafft hat, zumal die Umsetzung dieser Vorhaben zwingend eine Planung voraussetzt.

Insbesondere die Umsetzung des Wettbewerbs B14 muss dringend mit den notwendigen 200 000 Euro Planungsmittel ausgestattet werden, damit die noch dringendere Mobilitätswende in Stuttgart endlich sicht- und erlebbar wird.