Einführung einer Katzenschutzverordnung in Stuttgart

Wir beantragen: 

  1. Die Stadtverwaltung erarbeitet auf Grundlage des Textvorschlags des Landes vom 1. Dezember 2013 nach §13b des Tierschutzgesetzes eine kommunale Katzenschutzverordnung. Diese wird zeitnah dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

Begründung:

In Deutschland leben rund zwei Millionen verwilderte Katzen auf der Straße. Zur Erfüllung des Staatsziels, dem ethischen Tierschutz nach Artikel 20 a Grundgesetz, empfiehlt sowohl der Bund als auch das Land äquivalent zum deutschen Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen die Einführung einer „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“, nach §13b des Tierschutzgesetzes.

Die Verordnung betrifft sowohl freilebenden Katzen als auch Katzen, die in Haushalten mit Freigang gehalten werden. Ziel der Verordnung soll sein, dass möglichst viele Katzen kastriert bzw. sterilisiert werden, um die ständig wachsende Population auch in Stuttgart in ihrem Wachstum zu bremsen. Dabei ist jede einzelne Kastration entscheidend. Deutlich wird dies durch die berühmte Katzenpyramide: Unter der Annahme, dass ein Katzenpaar zweimal im Jahr Nachwuchs bekommt und jeweils drei Katzen pro Wurf überleben, kommen dadurch nach 10 Jahren über 80 Millionen Katzen auf die Welt.

Zudem würde eine Katzenschutzverordnung die Tierheime und die Katzenhilfe finanziell entlasten und säumige Katzenbesitzer*innen zur Kasse gebeten werden können.

Die durchschnittlichen Kosten einer Kastration betragen 100,- € + 30,- € für das Einsetzen eines Transponders zur Registrierung. Nach der Verordnung müssen Katzenhalterinnen und Katzenhalter ihre Tiere kastrieren lassen und hierfür auch die Kosten tragen. Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wird die Halterermittlung zusätzlich noch erleichtert.

Insgesamt gibt es heute mindestens 788 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen (Quelle: Deutscher Tierschutzbund). Stuttgart würde hier kein Neuland betreten, sondern sich an dem Vorbild anderer Städte und Gemeinden orientieren können.