Im Zuge des Projekts Stuttgart 21 kam es zu Grundstücksgeschäften zwischen der Bahn AG und der Stadt Stuttgart. Im sogenannten Memorandum of Understanding aus dem Jahr 2007 wurde zunächst festgehalten, dass ab dem Jahr 2012 Strafzinsen für die Grundstücke fällig werden, welche die Bahn an die Stadt verkauft hatte. Der Zinssatz sollte wohl bei 5,5 Prozent liegen. In einer weiteren Vereinbarung wurde wohl zwischen Stadt und Bahn verabredet, dass die Strafzinsen erst ab dem Jahr 2021 fällig werden sollen. Mit der aktuell veranschlagten Bauzeitverzögerung auf „mindestens 2025“ (wie es Manfred Leger im letzten S21-Ausschuss formulierte) stellt sich die Frage, wie hoch die zu erwartenden Einnahmen für die Stadt sein werden. Zudem gestand die Bahn ein, dass die Strafzinsen jetzt nicht mehr Teil des Finanzbudgets von Stuttgart 21 seien.
Wir fragen:
- Ab wann ist die Bahn AG verpflichtet der Stadt Stuttgart Strafzinsen für die Grundstücke zu bezahlen, welche die Bahn an die Stadt verkauft hatte?
- Wie hoch ist der Zinssatz und wie hoch sind die jährlichen Einnahmen?
- Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung die gesamten zu erwartenden Strafzahlungen der Bahn AG für die Grundstücke angesichts der geplanten Fertigstellung von Stuttgart 21 im Jahr 2025?
- Warum wurden die Kaufverträge der Grundstücksgeschäfte nicht öffentlich gemacht? Bei dem Geschäft handelt es sich um zwei Vertragspartner in vollständig öffentlicher Hand sind.
- In welchem Zustand müssen die Grundstücke der Stadt Stuttgart von der Bahn AG zur Verfügung gestellt werden, damit keine Strafzinsen anfallen?
Wir beantragen:
- Die Stadt veröffentlicht alle Kaufverträge die im Zuge des Projekts Stuttgart 21 zwischen der Bahn AG und der Landeshauptstadt Stuttgart abgeschlossen wurden.