Baumfällungen im Rosensteinpark – erneuter Rechtsbruch? Was tut die Stadt?

Begründung:

Offenbar steht die Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm bzw. die Deutsche Bahn AG unter enormen Zeitdruck, da in der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September keine Fällungen vorgenommen werden dürfen. Sie hat am 12. Februar begonnen Bäume zu fällen, obwohl bis dato vermutlich noch keine rechtskräftige Genehmigung vorlag. Im Planfeststellungsbeschluss steht, dass die Bahn dem Eba mindestens jedoch 1 Woche vor Beginn der Bau- und Fällarbeiten, diese in den jeweiligen Bereichen anzuzeigen hat. Somit wäre das früheste rechtlich abgesicherte Fällen erst am 18. Februar möglich gewesen. Wir fragen daher nach dem zeitlichen Ablauf von Genehmigungen und Baumfällungen.

Das Bonner Eisenbahn-Bundesamt (Eba) musste eine Stellungnahme der EU-Kommission zu dem erheblichen Eingriff im Schutzgebiet abwarten. diese EU-Ausnahmegenehmigung ist nun beim Eba eingegangen. Daraufhin kündigte das Eba eine zeitnahe Genehmigung zum Fällen der Juchtenkäfer-Verdachtsbäume sowie weiterer Gehölze am Rosensteinhang an. Allerdings sollte die Bahn noch bestimmte Zuarbeiten erledigen. Uns interessiert, welche Zuarbeiten dies waren, ob sie erfolgt sind und wann sie erfolgt sind.

Die Bahn bekam die Auflage als Ausgleichsmaßnahme mit dem Forst Baden-Württemberg einen Vertrag über die Schaffung einer Ausgleichsfläche im Schönbuch zu schließen. Hier sollte eine Waldfläche so aufbereitet und präpariert werden, dass sich der Juchtenkäfer wohlfühlt/überlebt. Durch das Herausbrechen von einzelnen Ästen an jungen Laubbäumen, bilden sich nach un nach Höhlen im Stamm aus, erst nach ca. 300(!) Jahren stellen sich optimale Bedingungen für den Käfer ein. Die Bahn hat sich von dieser Auflage freigekauft. Uns interessiert, für welchen Betrag man sich von Artenschutzauflagen freikaufen kann.

Die Wegesperrung zwischen Wilhelma und dem Schloss Rosenstein muss zehn Tage vorher angekündigt werden. Uns interessiert, ob und wie das erfolgt ist.

 

Wir fragen:

  1. Warum wird, nach dem nachweislich geplanten Rechtsbruch von Baumfällungen am 1. Oktober 2010 im mittleren Schlossgarten, von städtischen Behörden und Landesbehörden erneut zugelassen, dass Baumfällarbeiten von der Bahn rechtswidrig vorgenommen werden? (Am 8. Februar 2018 stellte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.10.2006 für das „DB Projekt Stuttgart-Ulm, Planfeststellungsabschnitt 1.5, 17. Planänderung Bereich „Rosensteinportal““ fest. In dem 92-seitigen Beschluss erteilt das EBA die Auflagen:
    4.1.3 Maßnahmen vor Baubeginn
    Die Errichtung der Schutzzäune gemäß der Maßnahmen S2 und V10a sowie die Durchführung der Schutzmaßnahmen S7a und S8a sind dem Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig, mindestens jedoch 1 Woche vor Beginn der Bau- und Fällarbeiten in den jeweiligen Bereichen, anzuzeigen.“ (S. 9)
    Der Beschluss des EBA ist vom 8. Februar 2018, die Fällungen der Bäume begann am 12. Februar. Nach Planfeststellung des EBA hätten die Fällungen frühestens am 18. Februar stattfinden dürfen, sie begannen jedoch bereits am 12. Februar 2018.
  2. Muss davon ausgegangen werden, dass es für das Projekt Stuttgart 21 ein ungeschriebenes Gesetz, eine „Lex S-21“ gibt, wonach sich die Bahn wiederholt Rechtsbruch ohne Ahndung und sogar – wie 2010 unter Beteiligung von Landesbehörden – erlauben darf?
  3. Welche ordnungspolitischen Maßnahmen plant und ergreift die Stadt Stuttgart gegen die Bahn AG bzw. die Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm, um nicht in Verdacht zu geraten, das illegale Vorgehen ihres Projektpartners hinzunehmen und sich damit zum Komplizen beim Rechtsbruch zu machen?
  4. Wo sieht die Landeshauptstadt Stuttgart die Grenzen ihrer Aufsichtspflicht zur Wahrung von Recht und Gesetz?
  5. Um die Fällgenehmigung von rund 100 Gehölzen im streng geschützten Fauna-Flora-Habitat (FFH) zu erteilen, erwartete das Eba – laut Stuttgarter Nachrichten vom 7.2.2018 – von der Bahn noch „Zuarbeiten“, bevor es dann den „Planänderungsbescheid zeitnah erlassen“ könne.
    Um welche Art von Zuarbeiten handelt es sich? Wann gingen diese erforderlichen Zuarbeiten beim Eba ein und mit welchem Datum wurde die Genehmigung zur Fällung der 100 Gehölze am Rosensteinhang erteilt?
  6. Im Jahr 2006 wurde der erste Planfeststellungsbeschluss erteilt, seitdem ist die Rede von “Juchtenkäfer-Verdachtsbäumen”. Die Bäume stehen im streng geschützten Fauna-Flora-Habitat (FFH). Warum konnte nicht in einem Zeitraum von 12 Jahren bestätigt oder widerlegt werden, ob in den betreffenden Bäumen und in deren Umgebung tatsächlich Juchtenkäfer leben?
  7. Mit welchen Betrag hat sich die Bahn aus der Verpflichtung freigekauft, eine Waldfläche im Schönbuch als Ausgleichsfläche für Juchtenkäfer zu präparieren?
  8. Wie plant die Bahn die Verbindungswege zwischen der Wilhelma und dem Schloss Rosenstein (Zahntweg) während der Bauarbeiten sicher zu stellen und zu gestalten und wann und wie hat sie die Wegesperrungen angekündigt?
    Hintergrundinformation: Die Auflage im Planfeststellungsbeschluss: „A.5.3.1 Zusagen zum Verbindungsweg zwischen der Wilhelma und dem Schloss Rosenstein („Zanthweg“) lautet:
    Die Vorhabenträgerin sagt für die betrieblichen Abläufe der Parkverwaltung und im Hinblick auf die Fahrzeuge der Wilhelma folgendes zu: Die temporäre Umleitung des Zahntweges wird während der Bauzeit entsprechend dem bisherigen Standard (Ist-Zustand) ausgeführt, die Unterbrechung des Zahntweges während der Bauzeit wird auf das erforderliche Minimum reduziert, das zur Herstellung des Bauzustandes unerlässlich ist, und die erforderlichen Wegesperrungen werden mit einer Vorlaufzeit von 10 Tagen angekündigt.“ (S.12)