Garantieverträge für wohnungslose Menschen und einkommensschwachen Haushalten weiter führen

Am 9. Mai 2019 wurde vom Gemeinderat die Neukonzeption für das kommunale Förderprogramm „Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte“ (GRDrs 118/2019) beschlossen. Die Umsetzung des Förderprogramms startete zum 1. Juli 2019.

Abgeleitet aus den bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Förderprogramms sieht die Sozialverwaltung die Notwendigkeit der Weiterentwicklung und Flexibilisierung des Förderprogramms. Hierdurch verspricht sich die Sozialverwaltung, die Anzahl der Vermietenden, die sich für die Teilnahme am Förderprogramm und damit für einen Abschluss eines Garantie- / Mietvertragsverhältnisses gewinnen lassen, zu erhöhen.

Für die Umsetzung der Garantieverträge wird eine Stelle benötigt.

Wir beantragen:

Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:

lfd. Nr. *) Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisa-tionseinheit

bzw.

Stellen-
nummer

Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert

(EG oder Bes.-Gr.)

KW-Vermerk bisher KW-Vermerk neu  

 

 

 

Begründung

5205 1,00   50-14 Sachbearbeiter/-in A 11     Garantieverträge aus dem komm. Förderprogramm „Wohnraumakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte“
                 

*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)