Verbesserung der Finanzierung der Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe

Begründung/Erläuterung:

In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es vier Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe: „Femmetastisch“ des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. (Mitte), „Olga 46“ des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. (Mitte), „Café 72“ der Ambulanten Hilfe e. V., (Bad Cannstatt) und die „Wärmestube“ der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. (Mitte). Die Zielgruppe der Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe sind obdach- und wohnungslose sowie von Wohnungslosigkeit und Armut bedrohte Menschen. Aufgabe der Tagesstätten ist es, eine niederschwellige Grundversorgung für die o. g. Zielgruppe anzubieten. Dazu gehören u. a. ein preisgünstiges Mittagstischangebot sowie die Bereitstellung von Aufenthaltsmöglichkeiten, Duschen, Kleiderkammer, Hygieneartikel etc.. Die vier Träger der Tagesstätten benötigen einen städtischen Zuschuss zur Finanzierung der Lebensmittelkosten im Rahmen des Mittagstischangebots sowie eine Pauschale für Ersatzbeschaffungen von stark beanspruchten Gebrauchsgegenständen. In den Tagestätten der Wohnungsnotfallhilfe werden pro Jahr über 40.000 Essen (warme Mahlzeiten, Vesper, Frühstück) zubereitet und ausgegeben. Die von den Trägern geltend gemachten Aufwendungen betragen im Jahr 2024 177.300 EUR, die bisher bei der Berechnung der städtischen Förderung nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der Kostensteigerungen können diese Aufwendungen nicht wie bisher kostendeckend über Spenden und Einnahmen über den Verkauf refinanziert werden. Die Träger der Tagestätten für Wohnungslose benötigen einen Zuschuss von 90 %, der nach Abzug der zweckgebundenen Einnahmen verbleibenden Aufwendungen, für die Lebensmittel für die Mittagstische bei einem Verkaufspreis von 1 EUR. Daraus errechnet sich ein zusätzlicher dauerhafter Mittelbedarf ab 2024 in Höhe von 160.000 EUR pro Jahr. Die vier Träger der Tagesstätten für Wohnungslose benötigen zudem aufgrund der starken Inanspruchnahme der Räumlichkeiten eine Instandhaltungspauschale, um die anfallenden Ausgaben für Ersatzbeschaffungen anteilig abzudecken. Die Ausstattung in den Tagesstätten unterliegt einer hohen Abnutzung. Es handelt sich hierbei um Gebrauchsgegenstände wie Geschirr und Haushaltsgeräte und Mobiliar wie Stühle, Tische, Schränke und Polster. Hierzu hat die Sozialverwaltung vorgeschlagen, die Aufwendungen der Träger für Ersatzbeschaffungen pauschal mit 60 %, analog des aktuellen Sach- und Programmkostenzuschusses bei der Förderung der Betriebskosten von Tagesstätten (GRDrs 687/2011) zu fördern. Ab dem Jahr 2024 entsteht dadurch ein zusätzlicher dauerhafter Mittelbedarf in Höhe von 29.000 EUR pro Jahr.

 Wir beantragen:

  1. Wie in GRDrs 331/2023 formuliert, die Verbesserung der Finanzierung der vier Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe, mit zusätzlich 160.000 € jährlich für Lebensmittel, sowie zusätzlich 29.000 € jährlich als Pauschale für Ersatzbeschaffungen.

Kosten: 2024: 189 000 € // 2025: 189 000 € // 2026 ff.: 189 000 €

 

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Lebensmittel für den Mittagstisch / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 160 160 160 160 160  
Pauschale für Ersatzbeschaffungen / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 29 29 29 29 29  
Finanzbedarf 189 189 189 189 189  
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Tagesstätten in der WNH / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 3.664 3.664 3.664 3.664 3.664