Weiterführung und Ausbau der zentralen Anlaufstelle (ZAS) für neuzugewanderte Unionsbürger:innen

Begründung/Erläuterung:

Die Zentrale Anlaufstelle (ZAS) ist ein Beratungsangebot für in Stuttgart lebende Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte, die aus dem EU-Ausland zugewandert sind. Die Mitarbeitenden der ZAS zeigen Zugangswege zu Beratungs- und Integrationsangeboten in der Landeshauptstadt auf, analysieren gemeinsam mit den Betroffenen deren Situation und informieren über Möglichkeiten zur Rückkehr in das Heimatland. Träger ist die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. in Kooperation mit dem Caritasverband für Stuttgart e. V.. Im letzten städtischen Doppelhaushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. für das Angebot der Zentralen Anlaufstelle (ZAS) für neuzugewanderte Unionsbürger:innen in Stuttgart die befristete Förderung von Fachkraftstellen im Umfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Stellen vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2023 beschlossen. Zuvor wurde die ZAS über den Europäischen Hilfefonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) finanziert.

Die ZAS ist die einzige Beratungsstelle für Unionsbürger:innen ohne Leistungsanspruch in Stuttgart. Sie ist gut im Hilfesystem der Wohnungsnotfallhilfe verankert und wichtige Kooperationspartnerin für die Landeshauptstadt Stuttgart. Seit dem Jahr 2019 steigt in der Beratung durch ZAS der Anteil der Familien (von rd. 17,8 Prozent im Jahr 2019 auf 40,3 Prozent im Jahr 2022). Für die ZAS bedeutet der Anstieg hilfesuchender Familien mit hochkomplexen Problemlagen arbeits- und zeitintensive Beratung. Neben Beratungs- und Vermittlungsaufgaben führt die ZAS bei Bedarf auch aufsuchende Arbeit/Streetwork durch. Es werden jedoch keine Personalkapazitäten ausschließlich für Streetwork vorgehalten. Um den vielschichtigen und gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, benötigt die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. neben der unbefristeten Dauerförderung für die bestehenden Fachkraftstellen im Umfang von 2,0 VZÄ weitere Fachkraftstellen im Umfang von 1,0 VZÄ, Stellenanteile im Umfang von 0,15 VZÄ für die Leitung der Beratungsstelle, Stellenanteile im Umfang von 0,1 VZÄ für Verwaltungsaufgaben sowie eine Stelle für eine Hilfskraft im Umfang von 0,5 VZÄ.

Durch die EU-Freizügigkeit ist mit anhaltendem Bedarf für die ZAS für den beschriebenen Personenkreis auszugehen. Die ZAS widmet sich Unionsbürger:innen, die anderweitig keine Anlaufstelle haben. Die Sozialverwaltung bewertet das Angebot als notwendig und im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart, um der genannten Personengruppe einen Zugang zu den Beratungs- und Integrationsangeboten zu ermöglichen. In der jetzigen Zeit wäre es geradezu fahrlässig, derartige Hilfsangebote nicht mit ausreichenden Mitteln zu fördern.

Wir beantragen:

  1. Die Förderung der Personal- und Sachkosten ab 2024 von 305.000 EUR pro Jahr wie in der Drucksache 322/2023 beschrieben.

Kosten: 2024: 305 000 € // 2025: 305 000 € // 2026 ff.: 305 000 €

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Dauerhafte Förderung / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 178 178 178 178 178  
Stellenausbau / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 127 127 127 127 127  
Finanzbedarf 305 305 305 305 305  
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Dauerhafte Förderung / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 0 0 0 0 0