Wir beantragen:
Sämtliche Mehreinnahmen aus der November-Steuerschätzung und aus dem Jahresabschluss 2021 werden zur weiteren Finanzierung des Aktionsprogramms Klimaschutz (GRDrs 974/2019) eingesetzt.
Begründung:
Mit unserem Antrag „Was bedeutet das Vorziehen der Klimaneutralitätsziele der Stadt auf das Jahr 2035?“ (Nr. 842/2021) haben wir eine umfassende Berichterstattung über das Vorziehen des Klimaneutralitätsziels gefordert. Die Antwort der Verwaltungsspitze mit GRDrs 1201/2021 begnügt sich allerdings mit allgemeinen Aussagen wie „Das Vorziehen des Zieljahrs für die Klimaneutralität auf 2035 erfordert ein deutlich ambitionierteres Vorgehen zum Klimaschutz in Stuttgart.“ Dass dies auch dringend notwendig ist, zeigt die weichgespülte Abschlusserklärung der Weltklimakonferenz in Glasgow.
Dass „die Diskussion über das Vorziehen des Klimaneutralitätsziels selbst (…) erst für Anfang 2022 vorgesehen“ sei, ist eine Schutzbehauptung – wir haben schon mehrfach beantragt, das Klimaneutralitätsziel vorzuziehen (siehe Antrag Stuttgart ruft den Klimanotstand aus – Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 (Nr. 358/2020). Dies wurde von einer breiten Mehrheit der Fraktionen des Stuttgarter Gemeinderats bereits mehrfach abgelehnt.
Mit der Entscheidung der Verwaltungsspitze, erst am 20. Januar 2022 eine Generaldebatte zum Thema Klimaschutz und dem Vorziehen des Klimaneutralitätsziels auf das Jahr 2030 oder 2035 führen zu wollen, steht die Stadt vor einem Problem: Wenn das Ziel der Klimaneutralität vorgezogen werden soll (und nicht wie bisher erst im Jahr 2050), „erfordert dies ein deutlich ambitionierteres Vorgehen“ – sprich: es braucht deutlich mehr Geld.
Mit der November- Steuerschätzung wurde unlängst folgendes bekannt: „In die Kassen von Städten und Gemeinden sollen 6,6 Milliarden Euro zusätzlich fließen.“, wie die Stuttgarter Zeitung am 15. November schreibt. Weiter heißt es in dem Medienbericht. Dieses Geld in Verbindung mit traditionellen Stuttgarter Haushaltsüberschüssen muss unbedingt für den Klimaschutz ausgegeben werden. Der Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 muss ein Klimahaushalt sein – nach den bisherigen Beratungen ist davon nichts zu sehen, alle Mehreinnahmen müssen jetzt dringend in Klimaanpassung und Klimaschutz investiert werden.