Wir beantragen, die zuständigen Ausschüsse mögen im Zusammenhang mit GRDrs 1132/2020 folgende Antragspunkte beraten und beschließen:
- Die Stadt Stuttgart mietet das Breitling-Gebäude am Marktplatz an, und stellt finanzielle Mittel zum Umbau mindestens in der Höhe zur Verfügung, die für ein geplantes „Haus des Tourismus“ veranschlagt wurden.
- Die Stadt prüft eine zeitnahe Zwischennutzung des Gebäudes.
- Die Stadt entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Forum der Kulturen Stuttgart e. V. und der Abteilung Integrationspolitik in der Stadtverwaltung ein Konzept für ein Stuttgarter Haus der Kulturen am Standort des Breitling Gebäudes am Marktplatz.
Begründung:
Seit vielen Jahren gibt es Bestrebungen, Räumlichkeiten für ein Haus der Kulturen zu finden. Ziel vom Forum der Kulturen e.V. ist es unter anderem, die besondere Bedeutung von Migration und Interkultur in einer offenen und kulturell vielfältigen Stadt sichtbar zu machen. Zum andern soll das „Haus der Kulturen ein Haus der Begegnung und des kreativen interkulturellen Austausches, eine interkulturelle Werkstatt, die allen Menschen in dieser kulturell hoch diversen Stadt niedrigschwellig offensteht, Menschen mit einem Migrationsbezug, aber auch Menschen ohne solche Bezüge (…)“ sein.
Die Abteilung Integrationspolitik in der Stuttgarter Stadtverwaltung erarbeitet derzeit (in Zusammenarbeit mit dem Forum der Kulturen e.V.) eine Konzeption für ein solches Haus der Kulturen, die Ergebnisse sollen bereits im März 2021 dem Gemeinderat vorliegen.
Der Standort am Marktplatz eignet sich aus mehreren Gründen bestens für ein Haus der Kulturen. Die räumliche Nähe zum geplanten Haus für Film- und Medien, dem Gustav-Siegle-Haus, umliegenden Theatern und Clubs, dem Institut für Auslandsbeziehungen und den Staatstheatern sowie zum Sommerfestival der Kulturen auf dem Marktplatz bietet die Chance, dass ein Haus der Kulturen von Beginn an im Herzen der Stadtgesellschaft ankommt. Aus Sicht des Forums der Kulturen Stuttgart e.V. ist die deutlich geringere Quadratmeterzahl im Vergleich zum ursprünglichen Konzept kein Hinderungsgrund.