Foto: Roland Hägele

Abholzen auf Feuerbacher Bauplatz stoppen – Verkaufsstopp für städtische Grundstücke! Änderungsantrag zu GRDrs 36/2021

Wir beantragen:

  1. Das Flurstück 2312/1 in Feuerbach wird nicht verkauft.
  2. Einen sofortigen Stopp aller geplanten Baumfällungen auf dem Flurstück 2312/1 in Feuerbach.
  3. Stattdessen wird von der Verwaltung mit Beteiligung des Gemeinderats und der Anliegerschaft ein Konzept für eine klimafreundliche und soziale Mietwohnungs-Nutzung des Grundstücks für Personalwohnungen für städtische Angestellte, Azubis und/oder wohnungssuchende Familien aus Sozialpensionen erarbeitet.
  4. Die Vorschläge der Anwohnerschaft, z.B. mit Grundstückstausch, ein Maximum des Grünbestands des Flurstücks zu erhalten werden ernsthaft geprüft.
  5. Dieser Antrag wird auch im AKU (Ausschuss für Klima und Umwelt) am 26.2.21 unter TOP 6 „Stuttgarter Bäume – aktueller Bericht“ besprochen, weil die Bäume für das Stadtklima bedeutsam sind.

Begründung:

Das städtische Flurstück 2312/1 in Feuerbach soll innerhalb kürzester Zeit gerodet werden, um Platz für acht Reihenhäuser zu schaffen. Lediglich zehn Tage vor den Fällungen wurde in einer 48 Wörter kurzen Pressemitteilung die Rodung des Flurstücks angekündigt. Für dieses Vorhaben gab es auch keinen Hinweis in der Ankündigung der „Baumfällungen der Abteilung Stadtgrün“ (GRDrs 763/2020).

Wir lehnen dieses Vorgehen unter klima- und naturschutzpolitischen Gesichtspunkten ab, wie auch unter der Zielsetzung eine aktive Bodenvorratspolitik zu betreiben.

Die Zahl der zu fällenden Bäume auf Stuttgarter Gemarkung wird scheibchenweise von der Pressestelle der Stadt Stuttgart verkündet. Mittlerweile ist die Fällung von mindestens 535 Bäumen bis Ende Februar angekündigt. Die geplanten Baumfällungen im Stadtgebiet stellen einen besorgniserregenden Verlust an Frischluftproduktions-Biotopen dar.

Abgesehen von diesen stadtklimatischen Beeinträchtigungen durch die geplanten Rodungen soll das städtische Flurstück 2312/1 in Feuerbach einmal mehr an private Investoren verkauft werden – trotz der Tatsache, dass die Stadt selbst einen großen und dringlichen Bedarf an Wohnungen für Mitarbeiter*innen und Auszubildende hat.

Die Nutzung der wenigen noch nicht verkauften städtischen Flächen braucht eine ausführliche Diskussion. Die Ansage vom Referat Wirtschaft Finanzen Beteiligungen WFB, diese seien reserviert für Wohnungsbau im Eigentumsförderungsprogramm, entspricht nicht der Beschlusslage des Gemeinderats. Auch deshalb verbietet es sich, diesen Grundstücksverkauf im Eilverfahren durch die Gremien zu bringen.

Vom postulierten Ziel einer aktiven Bodenvorratspolitik würde sich die Stadt mit diesem Verkauf einen Schritt weiter entfernen.

Bürger*innenbeteiligung war in dem Fall einmal mehr nicht vorgesehen. Das muss sich ändern und das braucht einen Neustart im Fall des Grundstücks 2312/1.