Wir beantragen folgende Änderungen / Ergänzungen in den Nahverkehrsplan aufzunehmen:
1. Werktäglicher Bus-Nachttakt: In Abschnitt 3.3 Absatz „Angebotsverdichtungen im bestehenden Busliniennetz“ steht folgender Satz: „Ferner soll ab Dezember 2020, zunächst probeweise für ein Jahr, der Nachtverkehr auf alle Wochentage in Anlehnung an das aktuelle Angebot an Donnerstagen ausgeweitet werden.“ Wir beantragen folgenden Satzteil ersatzlos zu streichen: „zunächst probeweise für ein Jahr“
2. SSB Flex: Im Abschnitt 6.4.1 On-Demand Verkehre wird folgender Absatz ergänzt: „Das Ridepooling-Angebot SSB Flex wird anhand der Parameter des SSB Aufsichtsratsbeschlusses in den Regelbetrieb überführt. Eine barrierefreie Nutzung des Service und die Einbettung in die multimodale Mobilitätsplattform polygo wird dabei gewährleistet. Die Flottengröße soll dabei auf bis zu 30 Fahrzeuge erhöht werden und die Fahrzeuge schrittweise auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden.“
3. Vernetzte Leitsysteme: Im Kapitel 4.5 Barrierefreiheit wird folgender Passus ergänzt: „Im Sinne einer verbesserten Barrierefreiheit werden vernetzte Leitsysteme an Umsteigepunkten, insbesondere mittels taktiler Leitbahnen und Braille-/Prismen-Schrift an Handläufen angebracht.“
4. 2-Sinne-Prinzip: Im Abschnitt 4.5.3 wird folgender Passus ergänzt: „Bei der Erneuerung von Richtungshaltestellen sind die Haltepunkte mit einer akustischen Informationsausgabe auf Anforderung gemäß des 2-Sinne-Prinzips nachzurüsten (Vgl. Haltepunkt X1 Kleiner Schlossplatz).
5. Text-2-Speech: In Abschnitt 4.5.4 Informationsangebot steht folgender Satz: „Im Bereich der dynamischen Fahrgastinformation wird bei allen Neubauten (z.B. bei DFI-Light-Anzeigern) eine digitale Sprachausgabe in Form eines Text-2-Speech-Tasters als Ergänzung zu den Anzeigern empfohlen.“ Wir beantragen folgende Änderung: das Wort „empfohlen“ wird durch „installiert“ ersetzt.
6. Vordereinstiegskontrolle beenden: Wir beantragen an geeigneter Stelle folgenden Satz zu ergänzen: „Die SSB verzichtet in der gesamten Busflotte auf die Vordereinstiegskontrollen.“
7. Linie S11 „Schusterbahn“ einbetten: Im Kapitel 6.5 wird folgender Textabschnitt ergänzt: „Stadt Stuttgart und SSB setzen sich dafür ein, die mit Betriebsaufnahme der S11 auf der Schusterbahn entstehenden infrastrukturellen Erfordernisse zur Reaktivierung der Haltepunkte auf der Gemarkung, und die dort notwendige multimodale Verknüpfung im Umweltverbund, frühzeitig zu planen und mit den Partnern im SPNV umzusetzen.“