Leitungen und Stellvertretungen von Kindertageseinrichtungen nicht herabgruppieren

Wir beantragen:
• die Leitungen und stellvertretenden Leitungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen nach der Anzahl der Kinder, die in der Betriebserlaubnis zugrunde gelegt sind, einzugruppieren.

Begründung:
Durch den immensen Fachkräftemangel und der deswegen notwendigen Reduzierung der Anzahl an Kindern in Kitas oder der Reduzierung von Betreuungszeiten kommt es vor, dass Leitungen und Stellvertretende Leitungen in bestimmten Kindertageseinrichtungen den Anspruch auf die tarifliche Eingruppierung als Leitung verlieren. Die Aufgabenschwerpuntke einer Leitungskraft nimmt aber nicht ab mit einer geringeren Anzahl an Kindern in einer Kita. Fach- und Dienstaufsicht, Personalführung, Gestaltung des pädagogischen Angebots, Verantwortung für Kinderschutz, Erhaltung der Qualitätsstandards und viele weitere Aufgaben sind völlig losgelöst von der Anzahl der Kinder. Gleichzeitig tragen die Erzieher:innen keine Verantwortung für den Fachkräftemangel und nicht Belegung von Kita-Plätzen. Bei einer Herabgruppierung der Leitungskräfte würde sich der Fachkräftemangel zudem massiv verschärfen, da Kündigungen und der Arbeitsplatzwechsel die Folge sein wird bei vielen der Kolleg:innen. Die Leistung der Führungskräfte muss entsprechend ihrer Tätigkeit auch honoriert werden. Deshalb fordern wie die Eingruppierung der Leitungskräfte nach der Anzahl der Kinder, die in der Betriebserlaubnis zugrunde gelegt sind. Die Stadt München verfährt schon so, wir sollten es entsprechend machen.