Warum hält sich die Stadt nicht selbst an das Zweckentfremdungsverbot?

Wir fragen an:

  1. Warum erfolgen keine Maßnahmen gegen den seit 2016 andauernden Leerstand bei der städtischen Liegenschaft in der Daimlerstraße 100?
  2. Wie lange ist das Gebäude in der Daimlerstraße 100 bereits im Besitz der Stadt?
  3. Wie viele Beratungen und Sanktionierungen hat das Baurechtsamt bzgl. Leerstandsvermeidung im Jahr 2023 wegen Zweckentfremdung vorgenommen?
  4. Wie viele Sanktionierungen und in welcher Höhe wurden vom Baurechtsamt auf Basis der Satzung gegen das Zweckentfremdungsverbot im Zeitraum von 01.01.2023 – 31.12.2023 erteilt.

Wir beantragen:

  1. Über die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Nutzung der städtischen Liegenschaft in der Daimlerstraße 100 berichtet die Stadtverwaltung in der übernächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen.
  2. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart muss bei unbegründeten Leerstand von mehr als sechs Monaten in ihren Immobilien Rechenschaft darüber ablegen, warum das Gebäude leer steht und warum keine Zwischennutzung stattfindet (wenn Leerstand aufgrund notwendiger baulicher Änderungen stattfindet, diese aber durch die Witterung bspw. Winter nicht stattfinden kann, ist dies nicht unbegründet), diese Rechenschaft muss dann nach Ablauf der Frist unverzüglich im zuständigen Ausschuss abgelegt werden.

Begründung:

Wie in der Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2024 „Stadt muss Vorbild sein beim Thema Leerstand“ zu entnehmen war, steht das Gebäude in der Daimlerstraße 100 nach wie vor leer, und das bereits seit 2016 – also seit nunmehr acht Jahren! Im Sommer 2018 hatten rund 100 Menschen das Gebäude vorübergehend besetzt und protestierten gegen die Stadtverwaltung, die ihrer Meinung nach die Häuser hat herunterkommen lassen. Am 10. März 2022 berichtete dann die Stuttgarter Zeitung über die Ankündigung der Stadt, das Haus wegen „Gefahr im Verzug“ aufgrund von abstürzenden Fassadenplatten und Einsturzgefahr im Sommer 2022 abreißen zu wollen. Doch geschehen ist seitdem nichts, kein Abriss, keine Renovierung, gar nichts. Dies ist skandalös angesichts von Wohnungsnot und Mietwucher. In Anbetracht des angespannten Mietwohnungsmarktes in Stuttgart, ist es ein Schlag ins Gesicht für die Menschen, die bezahlbaren Wohnraum suchen. Es grenzt aber schon an Scheinheiligkeit, wenn die Stadt Stuttgart privaten Immobilienbesitzer:innen bei Zweckentfremdung mit Sanktionen droht, sich selbst aber nicht an die eigens aufgestellten Regeln hält. Solche Zustände führen zur durchaus berechtigten Frage, warum Eigentümer:innen ihre Immobilien sanieren sollen, damit Menschen in diesen wohnen können, wenn die Stadt selbst es offenbar nicht schafft. Folglich zeigt sich die LHS Stuttgart als schlechtes Vorbild, indem ein jahrelanger Leerstand akzeptiert und in diesem Fall sogar selbst herbeiführte, aber es scheint kein Einzelfall zu sein, wir erinnern uns den Artikel der Stuttgarter Nachrichten vom 29.11.2023: „Stadt mietet Haus für Geflüchtete – und keiner darf einziehen“, hierbei hat das Liegenschaftsamt eine Wohnung angemietet und diese ein Jahr(!) lang leer stehen gelassen, bis der Vermieter den Mietvertrag gekündigt hatte.

Es müssen endlich Maßnahmen ergriffen werden, den Leerstand in der Daimlerstraße 100 zu beenden. Aber auch allgemein müssen Maßnahmen von der Verwaltung mit der nötigen Konsequenz durchgeführt werden, um die immer brisanter werdende Situation auf dem Mietwohnungsmarkt zu befrieden, denn eines der drängendsten Probleme der Menschen in Stuttgart ist es, bezahlbaren Wohnraum zu finden, dem muss sich insbesondere die Verwaltungsspitze endlich stellen.