Um das städtische Klimaneutralitätsziel bis 2035 zu erreichen, müssen wir die urbane
Energiewende weiter deutlich vorantreiben. Neben der städtischen PV-Offensive ist hierfür der
schnelle und massive Ausbau der Windenergie entscheidend – das gilt auch für Stuttgart.
Der Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland nimmt an Geschwindigkeit zu. Über 1 Million
PV-Anlagen und über 800 Windenergieanlagen an Land wurden 2023 errichtet. Die
Regionalverbände sind zudem verpflichtet, auf mindestens 1,8 Prozent ihrer Fläche
Windenergie auszuweisen.
Nicht nur der Klimaschutz liefert Argumente für den Windausbau in der Region. Stuttgart
benötigt als starker Wirtschaftsstandort viel Strom. Und noch sind die Stromtrassen wie
SuedLink nicht gebaut, die den Norden und Süden energietechnisch verbinden. Daher
müssen die möglichen Quellen für erneuerbare Energien im Süden zeitnah gehoben werden.
Zum anderen hat sich die geopolitische Lage verändert: Nicht zuletzt der Ukrainekrieg zeigt
uns, wie wichtig es ist, dass wir unabhängiger von fossiler Energie werden müssen und mehr
Energie aus erneuerbaren Quellen brauchen.
Bisher ist die Windenergieanlage auf dem Grünen Heiner die einzige in Stuttgart. Sie soll
durch eine leistungsstärkere ersetzt werden und künftig die siebenfache Stromerzeugung
bringen. Allerdings ist diese eine Anlage ein viel zu kleiner Beitrag Stuttgarts, erneuerbare
Energien selbst zu produzieren. Die Leistung von heutigen, modernen Windenergieanlagen
zeigt, wie wichtig sie als Bestandteil der erneuerbaren Energien sind. Eine Windenergieanlage
erzeugt mit rund 7 Megawatt Leistung so viel wie der gesamte Ausbau mit Photovoltaik im
Jahr 2022, wohlgemerkt in einem Erfolgsjahr! Wir dürfen daher die Chance nicht verpassen,
weitere Potentiale für Windenergie in Stuttgart zu ermöglichen. Wir unterstützen daher die
Vorlage der Verwaltung, die mit den Flächen im Tauschwald Ergänzungen gegenüber dem
Vorschlag der Region vorsieht. Denn: Auch die Landeshauptstadt Stuttgart muss ihren Anteil
am Windkraftausbau bringen, und zwar möglichst schnell.
Uns ist bewusst, dass es an den Standorten Sandkopf und Tauschwald Konflikte mit dem Arten- und Naturschutz geben kann. Um die Eingriffe in den Wald zu minimieren, müssen deshalb beim Bau der Windkraftanlagen Fahrzeuge zum Transport der Rotorblätter verwendet werden, die eine maximale Schrägstellung der Windflügel ermöglichen. Zur Reduzierung des Kollisionsrisikos von windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten sind seitens der Stadt bereits bei der Ausweisung der Flächen Betriebsregulierungen festzuschreiben. Grundlage dafür ist der Fachbeitrag Artenschutz LUBW (Umweltbericht S. 44 Karte 8 Artenschutz). Da sich die Gebiete im Tauschwald im Eigentum der Stadt befinden, sind dort Abschalteinrichtungen bei Vogelflug verbindlich vorzuschreiben.
Wir beantragen daher:
1. Der Ausbau der Windenergie muss naturverträglich sein. Konflikte zwischen dem
Ausbau der Windenergie und dem Naturschutz sollen im Zuge der vertiefenden Planung
der Windenergieanlagen durch die Stadtwerke Stuttgart so gering wie möglich gehalten
werden. Innerhalb der Vorranggebiete Sandkopf und Tauschwald wird daher geprüft, an
welchen Standorten Windenergieanlagen mit möglichst geringem Eingriff in den Wald
und dauerhafter Bodenversiegelung errichtet werden können. Aber auch weitere
Kriterien wie der Abstand zu den Siedlungsflächen werden berücksichtigt.
2. Sobald die detaillierten Untersuchungen zu konkreten Standorten abgeschlossen sind,
stellen die Stadtwerke und die Stadtverwaltung die Ergebnisse vor. Weiterhin
unterbreitet die Verwaltung dem Gemeinderat einen Vorschlag, wie ein Anteil der
eingesparten Pachterlöse auf städtischem Grund und Boden zweckgebunden für
Artenschutz-, Waldpflegemaßnahmen und urbane Grünsanierung in den angrenzenden
Bezirken verwendet werden kann.
3. Entlang der Autobahnen sollen die Vorrangflächen, so umfassend wie im Rahmen des Kriterienkatalogs möglich, zoniert werden, und dieses in die Stellungnahme zur
Offenlage eingehen.
(Interfraktionell, mitgezeichnet von den Fraktionen Grüne, SPD und puls)