Kita-Finanzierung der Freien Träger sicherstellen – Keine Kita-Gebührenerhöhung für Eltern

Begründung/Erläuterung:

Der Beruf der Erzieher:in hat sich zum Mangelberuf entwickelt, es werden zu wenig Kita-Plätze angeboten, so dass Eltern keine Wahl bei der Inanspruchnahme und Zuteilung von Kitaplätzen haben. Eltern können nicht zwischen städtischen oder freien Trägern wählen, sie sind faktisch gezwungen, jeden Kita-Platz für ihr Kind anzunehmen. Dies hat zur Folge, dass die Kindergartengebühr für Eltern im günstigen Fall bei 100 Prozent in städtischen Kitas liegt, insbesondere bei kleinen Freien Trägern aber bis zu maximal 140 Prozent betragen kann. Kleine Kita-Träger haben meist keine Chance, ihre Gebühren über externe Drittmittel zu reduzieren, solange die Stadt Stuttgart sie nicht entsprechend finanziell unterstützt. Das ist ungerecht und bringt manche Familie in finanzielle Nöte. Die Belastung für Eltern von Kindern sind aufgrund der hohen Mieten in Stuttgart und der inflationsbedingt stark gestiegenen Lebensmittelpreise bereits extrem hoch. Eltern, Familien, Alleinerziehende dürfen nicht zusätzlich über steigende Kindergartengebühren finanziell belastet werden!

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und Freie Träger übernehmen die kommunale Pflichtaufgabe der Kinderbetreuung in großem Umfang im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips. Somit liegt es auf der Hand, dass die Freien Träger für diese Leistungen mit auskömmlichen Förderquoten durch die Kommune finanziert werden müssen.

Für eine auskömmliche Finanzierung muss die bisherige städtische Förderquote von bisher 95 Prozent der Personalkosten für Erzieher:innen bei den Freien Trägern von Kitas auf 97,5 Prozent erhöht werden und die Sachkostenquote auf 80 Prozent gesteigert werden. Die Freien Träger sehen sich, im Falle einer unzureichenden Förderung durch die Stadt, ansonsten gezwungen, die entstehende Finanzlücke entweder mit (drastischen) Gebührenerhöhungen beantworten zu müssen oder aber Angebote der Kinderbetreuung einzuschränken bzw. gar nicht mehr anbieten zu können. Das kann weder im Interesse der Eltern und noch der Stadt Stuttgart sein.

Wir beantragen:

  1. Die Stadt Stuttgart plant im Doppelhaushalt 2024/25 eine städtische Förderquote der Personalkosten für Erzieher:innen in Höhe von 97,5 Prozent für die Freien Trägern von Kita-Einrichtungen ein.
  2. Die Stadt Stuttgart stockt die Förderquote für die Sachkosten bei den Freien Träger von Kita-Einrichtungen auf 80 Prozent der anfallenden Kosten auf.