Begründung/Erläuterung:
„Wir werden eine klimafreundliche Mobilität und die Verkehrswende weiter vorantreiben und umsetzen. Dazu gehören die Mobilitätsgarantie mit öffentlichem Nahverkehr, der Mobilitätspass und günstige Tickets (…)“ – so formulierte es die amtierende Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag im Jahr 2021. Seitdem führte das Landesverkehrsministerium ein erstes Modellprojekt mit 21 Kommunen im Land durch, mit Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart. Im März 2023 wurden erste Ergebnisse im Unterausschuss Mobilität vorgestellt.
Die von uns präferierte Variante eines Mobilitätspasses für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Arbeitgeberbeitrag) wurde ebenfalls vorgestellt. In diesem Modell bezahlen Arbeitgeber:innen einen monatlichen Beitrag je Beschäftigtem. Wenn 10 Euro pro Monat pro Beschäftigtem mit Arbeitsplatz in Stuttgart bezahlt werden, summieren sich die zusätzlichen Einnahmen für den ÖPNV auf 52 Mio. Euro im Jahr. Bei 15 Euro sind es 70 Mio. Euro und bei 25 Euro sind es 100 Mio. Euro.
Ein Mobilitätspass hat den Vorteil, dass der ÖPNV eine dringend notwendige Grundfinanzierung erhält, mit der die Ticketpreise dauerhaft günstig bzw. kostenfrei gestaltet werden können. Ein Mobilitätspass hat den Vorteil, dass der ÖPNV eine dringend notwendige Grundfinanzierung erhält, mit der die Ticketpreise dauerhaft günstig bzw. kostenfrei gestaltet werden können. Mit einer Arbeitgeber:innenabgabe in Höhe von 25 Euro pro Monat können unsere Haushaltsanträge „DeutschlandTicket zu 29 Euro für alle Stuttgarter:innen – Bürgerbegehren 365 Stuttgart“ (Nr. 4020/2023), „Nulltarif in Bus und Bahn für Azubis, Freiwilligendienstleistende und Studierende – Bürgerbegehren 365 Stuttgart“ (Nr. 4021/2023), „Nulltarif in Bus und Bahn für BonusCard-Inhaber:innen – Bürgerbegehren 365 Stuttgart“ (Nr. 4022/2023), „Nulltarif in Bus und Bahn für Schüler:innen – Bürgerbegehren 365 Stuttgart“ (Nr. 4023/2023) finanziert werden.
Damit wäre ein wichtiger Schritt in Richtung eines ticketfreien ÖPNV geschafft und ein großer Beitrag zu einer sozialen Mobilitätswende geleistet.
Wir beantragen:
- Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister damit, Gespräche mit dem Landes-Verkehrsministerium aufzunehmen, um den bislang unbesetzten vierten Platz der Vorreiterkommunen für den Mobilitätspass nach Stuttgart zu holen. Damit erhält sich die Landeshauptstadt Stuttgart die Möglichkeit, eine dringend notwendige Grundfinanzierung des ÖPNV dauerhaft sicherzustellen.
- Die Verwaltungsspitze legt dar, welche personellen und finanziellen Mittel notwendig sind, um als Vorreiterkommune für den Mobilitätspass in das laufende Verfahren aufgenommen zu werden und es fachlich zu begleiten.
- Zudem legt die Verwaltungsspitze dar, welche finanziellen und personellen Mittel notwendig sind, um einen Mobilitätspass für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Arbeitgeberbeitrag) einzuführen.