Bürgerrat Klima ernst nehmen: Jährliche Veranstaltungen zum Klimaschutz

Mit der Empfehlung des Bürgerrats Klima, jährlich Veranstaltungen zum Thema Klimaschutz und insbesondere Wärmewende in den Stadtteilen stattfinden zu lassen, wurde ein zentrales Element der notwendigen Transformation hin zur klimaneutralen Stadt aufgegriffen. Im Rahmen solcher Veranstaltungen können sich Bürger:innen fortlaufend informieren, welche Möglichkeiten sie haben, wirksame und notwendige Beiträge zum Klimaschutz zu leisten. Insbesondere beim Thema Wärmewende (Sanierung, Heizungstausch und die damit verbundenen Fragen nach geplanten Wärmenetzen, der Installation von Wärmepumpen usw.) ist von einem hohen Informations- und Austauschbedarf auszugehen.

In der Stellungnahme der Verwaltungsspitze zu dem Vorschlag der Bürgerrats Klima (GRDrs 958/2023) ist zu lesen, dass die Verwaltungsspitze davon abrät, jedes Jahr in den 152 Stadtteilen (Quartieren) in der Landeshauptstadt Stuttgart eine Veranstaltung zu organisieren. Aus Sicht der Verwaltung sei „(…) noch nicht absehbar, wie viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit einem vorgehen tatsächlich langfristig sensibilisiert und aktiviert werden können“. Damit hat die Verwaltungsspitze eine rein nachfrageorientierte Sicht auf die Dinge. Klimaschutz ist aber keine nachfrageorientierte Angelegenheit. Wir haben schlicht keine Zeit, jetzt „nach zwei Jahren“ ein von der Verwaltung vorgeschlagenes Schmalspurkonzept auszuwerten und „bei einer erfolgreichen Durchführung auch zu einer Erweiterung des Angebots“ zu kommen. Mit diesem Vorgehen würde Stuttgart planmäßig die selbstgesteckten Klimaziele um Lichtjahre verfehlen.

Wir beantragen:

Die Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Mittel für die Einführung von jährlich 152 Veranstaltungen in allen Stuttgarter Quartieren zum Thema Klimaschutz nach dem Vorschlag Nummer 15 des Bürgerrats Klima (GRDrs 958/2023) ab dem Jahr 2024.

  • Dafür werden für das Jahr 2024 dann 394 780 € an Sachmittel bereitgestellt fr die Jahre ab 2025 dann jeweils 314 980 €.
  • Im Stellenplan werden für 5,0 Stellen geschaffen, die im Jahr 2024 mit 450 483 € und ab dem Jahr 2025 mit 362 475 € zu Buche schlagen. und zehn zusätzliche Stellen geschaffen.

Kosten: 2024: 845 263 € // 2025: 677 455 € // 2026: 677 455 € // 2027: 677 455 € // 2028: 677 455 € // 2029: 677 455 € // 2030: 677 455 € // 2031: 677 455  € // 2032: 677 455 € // 2033: 677 455 € // 2034: 677 455 € // 2035: 677 455 €