Wie hoch sind die dauerhaften Kosten für die Tunnelbrandbekämpfung bei Stuttgart 21?

Wir fragen und bitten nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats um schriftliche Antworten innerhalb der nächsten sechs Wochen:

  1. Wie hoch sind die dauerhaften, laufenden Kosten, die die Stadt Stuttgart für die Tunnelbrandbekämpfung bei Stuttgart 21 tragen muss?
  2. Seit wann genau ist der Verwaltungsspitze bekannt, dass es kommunale Aufgabe ist, die Tunnelbrandbekämpfung für Stuttgart 21 zu finanzieren?
  3. Wie viele zusätzliche Stellen muss die Branddirektion schaffen für die Tunnelbrandbekämpfung und die Sicherheit aller auf Stuttgarter Gemarkung liegenden Bahnanlagen, die im Zuge von Stuttgart 21 gebaut werden?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltungsspitze, eine nach Landesrecht mögliche Anordnung zur Schaffung einer Werkfeuerwehr für Stuttgart 21 zu etablieren?
  5. Hat sich die Verwaltungsspitze jemals dafür eingesetzt, dass für Stuttgart 21 eine Werkfeuerwehr gegründet wird?

Begründung:

Mit der Entscheidung, den bestens funktionierenden Stuttgarter Hauptbahnhof unter die Erde legen zu wollen, stiegen auch die Anforderungen an den Brandschutz in erheblichem Maße. Neben der tiefergelegten, schrägen und zu kleinen Bahnhofshalle des geplanten unterirdischen Haltepunkts kommen noch 60 Kilometer Tunnel hinzu, für die es ein Einsatzkonzept für die Feuerwehr geben muss. Und es steht die Frage im Raum: wer ist für die Feuerwehr zuständig und vor allem: wer bezahlt es? In der Vergangenheit ließen die Bahn AG, verantwortliche Politiker:innen und die Genehmigungsbehörden keine Gelegenheit aus, das Milliardengrab Stuttgart 21 als „eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn AG“ zu bezeichnen. Wenn es aber um den Betrieb und die laufenden Kosten für die Feuerweher geht, wird die Bahn AG auf einmal geizig. Eine Werksfeuerwehr (die von der Bahn AG hätte bezahlt werden müssen), lehnt die Bahn ab – und bekommt dafür auch Unterstützung von den Innenminister:innen und zuständigen Senator:innen der Bundesländer.  Diese einigten sich offensichtlich darauf, dass „Bahn- und Tunnelanlagen grundsätzlich dem örtlichen Gefahren- und Risikopotential der jeweiligen Kommune zuzurechnen damit durch die kommunale Feuerwehr abzudecken (…)“ seien, wie es in einer Antwort (GRDrs 1159/2023) der Verwaltungsspitze auf verschiedene Anträge zum Doppelhaushalt 2024/25 hieß.

Dies hat erhebliche Konsequenzen für den städtischen Haushalt, die bislang nicht in die Öffentlichkeit getragen wurden: Die Stadt Stuttgart muss zusätzliche Feuerwehrstellen schaffen und dauerhaft bezahlen. Allein die Ausbildung zur Tunnelbrandbekämpfung kostet die Stadt in den Jahren 2024 und 2025 satte 2,45 Millionen Euro. Die Bahn AG ist lediglich bereit, die Kosten für die zusätzlich benötigten drei GW(Gerätetwagen)-Logistik-Fahrzeuge zu übernehmen – damit kann sich die Bahn in Sachen Sicherheit mit einer Einmalzahlung in Höhe von 2,3 Mio. € einen schlanken Fuß machen – die dauerhaften Kosten werden auf die Stadt Stuttgart abgewälzt.