Regelförderung für die medienpädagogischen Angebote des Caritasverbandes Stuttgart

Begründung/Erläuterung:

Der Caritasverband bietet bereits seit dem Jahr 2008 trägerübergreifend medienpädagogische Angebote in unterschiedlichen Diensten und Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe in Stuttgart an. Alle medienpädagogischen Angebote des Caritasverbandes orientieren sich an einem umfassenden Kompetenzbegriff, der Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Medienethik und Medienkritik beinhaltet. Durch die immer weiter voranschreitende Digitalisierung, hat sich das Einstiegsalter in die Mediennutzung immer weiter nach vorne verschoben, mit der Konsequenz, dass die Kindheit heutzutage immer auch eine Medienkindheit bedeutet. Aufgrund der Vollausstattung der Haushalte mit digitalen Geräten sind selbst kleine Kinder automatisch davon umgeben. Die Vermittlung der Medienkompetenz zielt dabei auf die Fähigkeit mit Medien verantwortungsbewusst, selbstbestimmt, kreativ und kritisch umgehen zu können und dies unabhängig von dem familiären, sozialen und kulturellen Hintergrund. Dabei wird Medienkompetenz als wichtiger Schlüssel einer zu entwickelnden Demokratiekompetenz verstanden. Alle Angebote werden für die Zielgruppen kostenfrei erbracht. Zudem können auch andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Stuttgart die Angebote wahrnehmen. In allen Handlungsfeldern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden medienpädagogische Kompetenzen und entsprechende Konzepte, Arbeitsmaterialien und Handlungsempfehlungen benötigt. Dies setzt eine kontinuierliche Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen und die direkte Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Eltern voraus.

Der Caritasverband für Stuttgart arbeitet sehr erfolgreich seit 15 Jahren auf diesem Gebiet und die Rückmeldungen zu den Angeboten sind außerordentlich positiv. Die bestehende Finanzierung der medienpädagogischen Arbeit ausschließlich über befriste Projektmittel von Stiftungen und ähnlichen Einrichtungen, wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht. Um die bisher erfolgte Arbeit verstetigen zu können, wird eine kommunale Regelförderung benötigt.

Wir beantragen:

Die Übernahme der Kosten für zwei Vollzeitstellen für Medienpädagog:innen in Höhe von 152.653 € jährlich, zuzüglich der entsprechenden maßnahmenbezogenen und allgemeinen Sachkosten von insgesamt 31.000 € jährlich.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

 

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

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2026

TEUR

2027

TEUR

2028

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2029 ff.

TEUR

Finanzbedarf 184 184 184 184 184  
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

 

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

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2026

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2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

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