Förderprogramme für das Ziel Klimaneutralität 2035 – was braucht es dafür?

Begründung/Erläuterung:

Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ (GRDrs 975/2019) hat der Gemeinderat ein 200 Millionen schweres Vorhaben in Gang gesetzt, welches Ende 2023 ausläuft. Bislang ist unklar, wie viele Finanzmittel jetzt noch zur Verfügung stehen. Wir wollen, dass alle Mittel auch nach Ablauf des Jahres 2023 für den Klimaschutz eingesetzt werden. Dies ist dringend erforderlich, zumal der Gemeinderat im Sommer 2022 beschlossen hat, dass die Landeshauptstadt im Jahr 2035 klimaneutral sein soll. Konkret bedeutet das, dass ab sofort jedes Jahr deutlich mehr Geld für den Klimaschutz ausgegeben werden muss als bislang geplant. Die kommunalen Förderprogramme, die zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 notwendig sind, wurden bislang nicht auf das Jahr 2035 angepasst.

Exemplarisch, was das bedeutet, haben wir bei unserem Antrag „Förderprogramm Wärmepumpen“ (Nr. 4145/2023) aufgezeigt, dass das bestehenden Wärmepumpen-Förderprogramm nicht auf das Klimaneutralitätsziel angepasst wurde. Die Fachverwaltung hat in den Jahren 2024 nur 2 Millionen und 2025 dann 2,3 Millionen Euro beantragt – notwendig sind allerdings pro Jahr 15 Millionen Euro. Der Oberbürgermeister hat den Vorschlag der Fachverwaltung nochmal um mehr als Dreiviertel rasiert und lediglich für 2024 eine Million Euro eingestellt. Für 2025 sind es – wenn es nach OB Nopper geht – Null Euro. Damit ist deutlich, dass in Sachen Förderprogrammen die hinterlegten Summen mit Blick auf das Klimaneutralitätsziel 2035 nicht sachgerecht sind. Im Zuge der Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung nannte die Stuttgarter Verwaltungsspitze eine Summe von 315 Millionen Euro pro Jahr bis zum Jahr 2035, die als Förderkulisse allein im Wärmesektor notwendig sein werden. Von diesen Summen ist die Rote Liste bislang Lichtjahre entfernt.

Es fehlt bislang also eine umfassende Übersicht, wie viel Geld in welchen Förderprogrammen in den kommenden Jahren bis 2035 zur Verfügung gestellt werden müssen. Die bisherige Praxis, dass Förderprogramme vornehmlich nachfrageorientiert aufgesetzt werden, muss sich dringend ändern. Vielmehr müssen die Förderprogramme auf die Notwendigkeiten zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels angepasst werden, um das Ziel erreichen zu können. Es darf unter keinen Umständen passieren, dass die Stadt planmäßig das Klimaneutralitätsziel 2035 verfehlt.

Wir beantragen:

Die Verwaltungsspitze legt bis zur 2. Lesung des Doppelhaushalts 2024/2025 eine Berechnung vor, wie viel Geld für die notwendigen Förderprogramme bis zum Jahr 2035 benötigt wird, damit das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht werden kann. Bestehende Förderprogramme müssen so angepasst werden, dass das Klimaneutralitätsziel 2035 erreicht werden kann.