Mietkostenzuschuss für Frauen-Beratungsstellen BIF und FIS

Begründung/Erläuterung:

GRDrs 386/2023 – Mieterhöhung der Beratungsstelle

Die Beratungsstellen Beratung & Information für Frauen (BIF) und die FrauenInterventionsstelle (FIS) von Frauen helfen Frauen e. V. befinden sich in einem Mehrfamilienhaus in der Römerstraße 30 in Stuttgart. Im Januar 2023 wurden die aktuell bestehenden Mietverträge vom Vermieter zum 31.12.2023 gekündigt. Es besteht die Option die Räumlichkeiten weiterhin anzumieten, jedoch mit einer Erhöhung der Mietkosten. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Immobilienmarkt und um Umzugskosten zu vermeiden, ist der Verbleib des Vereins am jetzigen Standort die kostengünstigste Lösung.

Perspektivisch ist laut der Neukonzeption des Autonomen Frauenhauses und der Beratungsstellen geplant, dass diese unter einem Dach zusammengeführt werden und an den Standort Neckarpark umziehen. Frauen helfen Frauen e. V. beantragt den städtischen Zuschuss für die aus der Mieterhöhung resultierenden Mehraufwendungen (bestehendes Mietverhältnis) in Höhe von 2.800 EUR in 2024, 3.400 EUR in 2025, 3.500 EUR in 2026, 3.600 EUR in 2027 und 3.700 EUR in 2028. Es handelt sich um eine jährliche Steigerung in Höhe von 3 % sowie einen Index-Mietvertrag, der ab 2026 geplant ist.

Wir beantragen:

Die Stadt Stuttgart gewährt einen erhöhten Mietkostenzuschuss an Frauen helfen Frauen e.V. in Höhe der genannten Beträge in der Tabelle

 

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

 

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Mieterhöhung – BIF

1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege

43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

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