Gewaltschutz für geflüchtete Frauen

Begründung/Erläuterung:

GRDrs 386/2023

Beratung zum Gewaltschutz für geflüchtete Frauen

In fünfjähriger Laufzeit konnte bei Frauen helfen Frauen e. V. bis Mitte Januar 2023 die Beratung „Gewaltschutz für geflüchtete Frauen“ zu einer etablierten Anlaufstelle für geflüchtete Frauen und Fachkräfte durch „Aktion Mensch“ aufgebaut werden.

Die Projektmittel stehen nicht mehr zur Verfügung, sodass Frauen helfen Frauen e. V. einen städtischen Zuschuss ab 2024, für Personal im Umfang von 0,5 VZÄ, beantragt.

Dieses Angebot beinhaltet neben der durch Dolmetscher*innen unterstützte Beratung auch die Fachberatung professioneller und ehrenamtlicher Unterstützer*innen. In der Einzelarbeit ist insbesondere bei aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen eine enge Kooperation und Vernetzung mit anderen Fachstellen und Institutionen der Flüchtlingshilfe erforderlich. Zudem werden Gruppenangebote in Gemeinschaftsunterkünften und bei den Sprachkursträgern angeboten, um Präventionsarbeit zu leisten.

Mit der städtischen Förderung kann dieses Angebot aufrechterhalten und ausgebaut sowie ein wichtiger Beitrag zur Verzahnung der Hilfen bei häuslicher Gewalt und Hilfen für Geflüchtete geleistet werden. Beispielsweise kann durch die unterkunftsunabhängige Beratung eine Beratungskontinuität für die geflüchteten gewaltbetroffenen Frauen sichergestellt werden.

Die Sozialarbeiter*innen in den Unterkünften haben die Aufgabe, die Zugänge zum Regelsystem zu öffnen. Gleichzeitig bestehen migrationsspezifische Barrieren, die auch im Regelsystem nicht durch beispielsweise bestehende Angebote im Bereich der BIF und FIS aufgefangen werden können. Diese sind u. a. Sprachbarrieren, Barrieren, die mit dem Aufenthaltsstatus verbunden sind und Unkenntnisse der geflüchteten Frauen über Gewaltschutz.

Stabile Vernetzungsstrukturen zwischen Angeboten für alle gewaltbetroffenen Frauen und der Sozialarbeit in den Unterkünften sind zum wirksamen Gewaltschutz unabdingbar und sollten daher langfristig erhalten bleiben. Ebenso sollte die umfassende fachliche Expertise an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht bzw. Migration weiterhin für betroffene Frauen zugänglich bleiben.

Beantragt wird ein dauerhafter Zuschuss in Höhe von 48.000 EUR pro Jahr.

Wir beantragen:

Frauen helfen Frauen e. V. erhält für eine 0,5 Fachkraft-Stelle für die beiden Beratungsstellen FrauenInterventionsstelle (FIS) und „Beratung und Information für Frauen“ (BIF) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 48.000 €.

 

 

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Beratung für geflüchtete Frauen – Frauenberatung

1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege

43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

48 48 48 48 48

*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)