Begründung/Erläuterung:
GRDrs 386/2023
Schutz und Beratung in Frauenhäusern können nur in geeigneten Immobilien gelingen, die ausreichend vorhanden, entsprechend ausgestattet und refinanziert sind.
Sowohl die Planungen zur Sicherung bestehender Plätze und Standorte als auch die Zukunftsplanung mit weiteren Standorten mit verschiedenen Sicherheitskonzepten (vgl. GRDrs 53/2018 „Frauen helfen Frauen e. V. – Neukonzeption und künftiger Standort für das Angebot ‚Autonomes Frauenhaus‘“ und GRDrs 84/2018 „Zukunftsplanung für das Städtische Frauenhaus“) können nur vorangetrieben werden, wenn die dafür notwendigen Schritte kontinuierlich und fundiert verfolgt werden.
Die dauerhaften Aufgaben zur Koordinierung von Immobilienfragen sind nicht mehr mit den bestehenden Ressourcen zu leisten, sodass sowohl das Autonome Frauenhaus von Frauen helfen Frauen e. V. einen städtischen Zuschuss für eine 0,5 VZÄ für diesen Aufgabenbereich beantragen als auch das Städtische Frauenhaus einen äquivalenten Antrag im Stellenplanverfahren zum Doppelhaushalt 2024/2025 gestellt hat. Die Ausrichtung der Aufgaben unterscheiden sich zwischen den Trägern der zwei Stuttgarter Frauenhäuser.
Frauen helfen Frauen e.V. beantragt einen Zuschuss in Höhe von 53.000 EUR pro Jahr.
Immobilien-Koordination für das Autonome Frauenhaus von Frauen helfen
Frauen e. V.
Die Ressourcen für die Aufgaben im Bereich Immobilien wurden von Frauen helfen Frauen e.V. zunächst aus Eigenmitteln und 2022 bis 2023 aus zweckgebundenen Spendenmitteln eingebracht. Ab 2024 stehen dafür keine Ressourcen mehr zur Verfügung, da die Spendengelder aufgebraucht sind.
Die Aufgaben sind weiterhin sehr umfassend:
- Koordination der fachlichen Abstimmungen im Vorfeld, während und nach dem Start des Bauvorhabens eines neuen gesicherten Standorts für das Autonome Frauenhaus (Städtische Ämter, ggf. künftige Bauherrin und ggf. weitere Drittmittelgeber)
- Koordination der Suche nach weiteren Standorten mit anonymer Schutzadresse im Rahmen der Weiterentwicklung des Stuttgarter Hilfesystems für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder (vgl. GRDrs 53/2018 „Frauen helfen Frauen e. V. – Neukonzeption und künftiger Standort für das Angebot ‚Autonomes Frauenhaus‘“, vgl. Istanbul-Konvention)
- Koordination der Klärung gebäudetechnischer Voraussetzungen zur Sicherstellung von Schutz und Unterstützung für die Frauen und Kinder (Sicherheitstechnik; zielgruppenspezifische Barrierefreiheit) in allen Gebäuden vor und während des Betriebs (neues Autonomes Frauenhaus, weitere geplante Standorte)
- Koordination der Erschließung von Finanzmitteln und Abstimmungen zu Finanzierungsfragen aufgrund prekär geregelter Finanzierung der Frauenhäuser, z. B. rund um die Berechnungen von Kosten der Unterkunft für die jeweiligen Gebäude, Beteiligung am baden-württembergischen Fachdiskurs zur Frauenhausfinanzierung; Koordination der Beantragung von investiven Fördermitteln des Landes, ggf. Erschließung von Bundesfördermitteln, weitere Refinanzierungsfragen.
Wir beantragen:
Für die Immobilienkoordination wird dem Verein Frauen helfen Frauen 53 000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge): | ||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024 TEUR |
2025 TEUr |
2026 TEUR |
2027 TEUR |
2028 TEUR |
2029 TEUR |
Immobilienkoordination
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke |
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