Energiesparmaßnahmen bei der SWSG umsetzen!

Wir beantragen

Wir beantragen für die übernächste Sitzung des zuständigen Ausschusses Klima und Umwelt am 22.12.2023 nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Behandlung folgenden Antrages.

Die Vertreter:innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) werden beauftragt, folgende Sofortmaßnahmen zu beschließen:

  1. Aus allen Dächern der SWSG mit Potential werden Fotovoltaik-Anlagen und/oder Solarthermieanlagen installiert. Der Allgemeinstrom und Betriebstrom für Heizung und Aufzüge wird durch die Fotovoltaik-Anlage erzeugt. Die Erträge der auf ihren Häusern installierten Anlagen werden mit den Nebenkostenabrechnungen jährlich mitgeteilt. Weiter Möglichkeiten, den Mieter:innen den Ertrag zukommen zu lassen werden geprüft.
  2. Die SWSG überprüft in Zusammenarbeit mit Mieter:innen, Mieterbeirat und Mieterinitiativen ihren gesamten Bestand auf Energieeffizienz und Energiesuffizienz und setzt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Mieter:innen ein Programm mit folgenden Maßnahmen um:
    1. Alle Leuchten im Allgemeinstrombereich aller SWSG Liegenschaften werden umgehend auf LED umgerüstet.
    2. Alle Heizkörper in Fluren, Treppenhäusern, Fahrradkellern und anderen Räumen der SWSG, für die eine Heizung nicht notwendig sind, werden abgeschaltet.
    3. Eine umgehende Überprüfung des gesamten Wohnungsbestandes auf Stromeinsparungen im Allgemeinstrombereich mit Hilfe des Einsatzes von Bewegungsmeldern, Zeitschaltuhren und Solarleuchten.
    4. Ab sofort werden bei der SWSG keine Laubbläser mehr eingesetzt.
    5. Die SWSG kommt ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und führt ab sofort einen hydraulischen Abgleich durch.
    6. Die SWSG tauscht bei der Umsetzung des hydraulischen Abgleichs Umwälzpumpen bei Gaszentralheizungen, die älter als 10 Jahre alt sind, durch neue geregelte Hocheffizienzpumpen aus, um den Betriebsstrom für die Heizung stark abzusenken.
    7. Die SWSG begründet, warum sie die seit 2016 bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Dämmung aller Dachböden bisher nicht nachgekommen ist.
    8. Die SWSG legt einen Plan vor, wie sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zukünftig nachkommen möchte.
    9. Die SWSG berichtet, wie sie alle noch nicht gedämmten Kellerdecken dämmt und isoliert ,sowie alle noch nicht isolierten Heizungs- und Warmwasserrohre.
    10. Die SWSG führt bei allen Häusern mit Fernwärme eine Heizlastberechnung durch, überprüft die Anschlusswerte der Fernwärme und korrigiert sie gegebenenfalls.
    11. Die SWSG baut in Ihren Neubauten und bei Modernisierungen nur noch programmierbare Thermostate ein und erklärt den Mietern die Bedienung mündlich und schriftlich in verschiedenen Sprachen. Die SWSG informiert alle Mieter über den Vorteil von programmierbaren Thermostaten und bietet allen Mietern den kostenlosen Ersatz nicht programmierbarer Thermostate an.
    12. Die SWSG baut in ihren Neubauten und bei Modernisierungungen nur noch wasser- und damit auch energiesparende Duschköpfe ein. Allen Mietern wird kostenlos die Umrüstung auf wassersparende Duschköpfe angeboten. Bei jedem Mieterwechsel erfolgt automatisch der Austausch alter Duschköpfe gegen neue wasser- und energiesparende.
  3. Die Erstellung eines Konzeptes für Balkonkraftwerden mit folgendes Kriterien:
    1. Die SWSG wirbt für das Anbringen von Balkonkraftwerken durch Mieter:innen, berät diese und unterstützt sie bei Installation. Dafür baut sie eigene bürokratische Hürden ab.
    2. Die SWSG unterstützt Mieter:innen dabei, für Ihre Balkonkraftwerke Zuschüsse des städtischen Förderprogramms zu beantragen. Die städtische Förderung von 100 Euro kann auch für die Anschaffungskosten verwendet werden.
    3. Die SWSG bietet für alle Mieter:innen Standardmodule von Balkonkraftwerken an, die den derzeitigen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
  4. Die SWSG stellt in ihren Wohngebieten Hausmeister:innen ein, die die Pflege der Außenanlage, den Winterdienst, das Mähen des Rasens und kleine Reparaturen übernehmen.
  5. Bei jedem Abriss / Neubau bei der SWSG muss die Klima- und Energiebilanz transparent dargestellt werden, Bäume und Grünflächen sind in die Klimabilanz mit einzubeziehen.

Begründung:

Bei einer Fortsetzung der CO2-Emissionen auf dem Niveau von 2022 wird die 1,5 Grad-Grenze in sechs Jahren gerissen. Dieses Jahr werden wir wieder die voraussichtlich höchsten CO2-Emissionen aller Zeiten haben. Und das Klimasystem spielt verrückt! Seit 40 Jahren wurden in der Klimaforschung solche Anomalien wie in den letzten Monaten noch nie registriert. Brände auf Rhodos, Hawaii und in Kanada oder die heftigen Überschwemmungen weltweit haben unser Umweltvertrauen erschüttert. Aber dieses Potpourri des Grauens wird sich in den kommenden Jahren noch verschlimmern. Wenn die Politik und die Wirtschaft so weitermachen, dann kommen wir in Richtung 3 Grad Erwärmung. Und das wird das Leben von uns und unserer Nachkommen erheblich gefährden.

Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) als städtisches Unternehmen sehen wir in der Pflicht, alles dafür zu tun, damit in der Stadt Stuttgart die Klimaschutzziele erreicht werden können.

Maßnahmen zum Stromsparen sind auch aus ökonomischer Perspektive sinnvoll. Mieter:innen bei der SWSG haben mit den Mieterhöhungen, den steigenden Lebensmittelpreisen ebenso zu kämpfen wie mit den gestiegenen Energiekosten. Einfache und kostengünstige Sofortmaßnahmen können den Stromverbrauch verringern und damit auch die Belastung für die Mieter:innen bei den Nebenkosten reduzieren.

In Stuttgart haben wir die „Stuttgarter Solaroffensive“. Sie bewirbt sich folgendermaßen: „In der Sonne steckt mächtig viel Energie – dieses Potenzial wollen wir gemeinsam nutzen. Profitieren Sie von der Stuttgarter Solaroffensive finanziell und tragen Sie sowohl als Privatperson, Unternehmen und Verein einen wichtigen Teil zur Energiewende in Stuttgart bei.“ Hierbei handelt es sich um einen Baustein auf dem Weg Stuttgarts zur Klimaneutralität. Hier wird betont, dass gerade dem Gebäudesektor bei der Reduzierung des Energieverbrauchs eine besonders wichtige Rolle zukommt. Nicht nur die Stadt sollte dabei Vorbild sein, sondern auch die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG). Laut dem Amt für Umweltschutz kann die SWSG mit ihren 1.200 Gebäuden 25 Megawattpeak Sonnenenergie realisieren. Erreicht wurden bisher bescheidene 1,1 Megawatt. (STN 25.8.2023)

Deswegen fordern wir eine Konzept, wie die Mieter:innen bei der SWSG an der Klimaneutralität Stuttgart beteiligt werden kann. Mieterinnen sind dabei als Experten für Energieeinsparungen einzubeziehen, weil sie vor Ort die Verschwendung von Energie erleben. Ein Mieter in der Wohnsiedlung in der Walter-Sigel-Straße hat z.B. festgestellt, dass im Jahr 2015 beim Neubau der Tiefgarage 13 Standard-Neonröhren mit je 58 Watt verbaut. Adäquate LED-Lampen kommen auf 25 Watt. Die Steuerung der verbauten Bewegungsmelder ist so verbaut, dass die Lampen unnötig lange brennen. Der Mieter hat einen Mehrverbrauch von rund 2.000 kwh p.a. errechnet. Im gesamten Bestand der SWSG gibt es durch einfache Maßnahmen enorme Energieeinsparungen. Mieter:innen berichten immer wieder von Heizkörpern in den Treppenhäusern und sogar Kellerräumen die mit Behördenventilen versehen und von den Mietern nicht heruntergedreht werden können. Bei energetischen Modernisierungen wurden in der Vergangenheit Heizkörper in den Treppenhäusern installiert, die es vorher nicht gab.

Einen wichtigen Beitrag sehen wir auch darin, Hausmeister:innenleistungen zukünftig nicht mehr an Fremdfirmen zu vergeben. Es wird enorm viel Energie und CO2 eingespart, weil keine Fremdfirmen mitunter aus 50 km Entfernung nach Stuttgart fahren müssen. Ohnehin arbeiten die bei der SWSG eingesetzten Fremdfirmen unzuverlässig und es werden hohe Kosten für nicht erbrachte Leistungen den Mieter:innen über die Nebenkosten berechnet.