ZIB – Aufbau eines trägerübergreifenden Inklusionsfachkräfte-Pools

Begründung/Erläuterung:

Inklusionspaket 4.0, GRDrs 559/2023, siehe Anlage 1, Kapitel 4.1: Lebensraum Kita für alle/ZIB

  1. Aufbau eines trägerübergreifenden Inklusionsfachkräfte-Pools für kleinere freie Kita-Träger (4.1 e) ZIB – Aufbau eines trägerübergreifenden Inklusionsfachkräfte-Pools für kleinere freie Kita-Träger, zugehörige Stellenanträge, Gesundheitsamt, Stellenplanantrag Nr. 5)

Inklusions- bzw. Integrationsfachkräfte auf Honorarbasis für die Eingliederungshilfe zu finden, ist nahezu unmöglich geworden. Für Fachkräfte ist eine Festanstellung wesentlich attraktiver, und der generelle Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich ist ebenso spürbar. Kinder mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung können mitunter nicht aufgenommen werden, weil keine Fachkraft für die stundenweise Begleitung und Förderung gefunden wird.

Ein trägerübergreifender Fachkräftepool soll die Festanstellung von Fachkräften an zentraler Stelle gewährleisten, den professionellen Austausch der Inklusionsfachkräfte fördern und es den Trägern ermöglichen, leichter und mit geringem Aufwand qualifizierte Fachkräfte für die Einzelfallhilfe zu finden. In der GRDrs 84/2019 „Rahmenkonzept Kita für alle in Stuttgart“ wurde geprüft, unter welchen Umständen ein trägerübergreifender Inklusionsfachkräfte-Pool (IFK-Pool) für die kleineren freien Träger beim Gesundheitsamt eingerichtet werden kann. Ein solcher Pool ist möglich, wie das Ergebnis zeigt.

Die für Aufbau und Prüfung eines IFK-Pools eingesetzten Planstellen mit KW-Vermerk 01/2024 können im Stellenplan 2024 gestrichen werden. Eine der beiden Stellen war bereits seit September 2022 unbesetzt.

Der IFK-Pool des Gesundheitsamts für vorerst bis zu zehn Kinder soll explizit für die kleineren freien Träger eingerichtet werden. Gemeint sind die Träger, die weder zur evangelischen oder katholischen Kirche noch zum städtischen Jugendamt gehören. Aufgrund ihrer Größe ist es für sie deutlich schwieriger, eigene Lösung für die Inklusionsassistenz zu finden. Mit dem IFK-Pool sollen kleinere freie Träger Inklusionsfachkräfte finden können. Für seine eigenen Kitaeinrichtungen hat das Jugendamt bereits einen eigenen Fachkräftepool (vgl. GRDrs 664/2022). Die Grundlage der Stellenbedarfe und die Ergebnisse der Prüfung sind in GRDrs 174/2023 dargestellt. Auf die entsprechende Drucksache wird verwiesen. Die benötigten Stellen sollen daher umgehend im Rahmen des DHH 2024/25 geschaffen werden.

2. Präventive Fallberatung für „Kita S-Plus“-Teilnehmende in freier Trägerschaft

(4.1 f) ZIB – Präventive Fallberatung „Kita-S-Plus“ und Aufgabenmehrung in der Fallberatung der ZIB, 2 Stellen in S15, Gesundheitsamt, Stellenplanantrag-Nr. 3)

Analog zur präventiven Fallberatung für Inklusionsfachkräfte in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen soll dieser Standard ab 2023 auch für „Kita S-Plus“ in freier Trägerschaft etabliert werden. Über die ZIB sollen gemäß den Qualitätsstandards Coaching und kollegiale Beratung für Inklusionsfachkräfte angeboten werden. Die Inklusionsfachkräfte sollen sich in den Beratungszentren regelmäßig zu einzelnen Kindern beraten lassen, um die bestmögliche Förderung und Teilhabe aller Kinder sicherzustellen.

Den Beratungszentren stehen für die präventive Fallberatung jeweils 5 % Vollzeitkraft pro Einrichtung zur Verfügung. Aktuell nehmen drei Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft an „Kita S-Plus“ teil. 2023 sollen drei weitere Einrichtungen hinzukommen. Das Jugendamt bringt hierzu 2023 noch eine Drucksache ein. Für die ZIB errechnet sich daraus ein Stellenmehrbedarf von 0,3 Stellen (6 x 0,05 Stellen) für die Fallberatung für „Kita S-Plus“-Teilnehmende in freier Trägerschaft.

Anstieg der Beratungsaufgaben in der ZIB

Sozialarbeit in der Einzelfallhilfe

Dem Antrag zum Stellenplan 2020/2021 lag die Annahme von insgesamt 250 Fällen der ZIB zugrunde. Die tatsächlichen Fallzahlen beliefen sich im Jahr 2021 allerdings auf 331, was eine Fallzahlensteigerung von rd. 32 % bei steigender Tendenz ergibt.

Für die planmäßigen 250 Fälle waren 3194,5 Stunden Arbeitszeit pro Jahr einkalkuliert. Hochgerechnet auf die neuen Fallzahlen ergibt dies einen zeitlichen Mehraufwand von ca. 1022 Stunden. Daraus resultiert ein Stellenmehrbedarf von 0,65 Stellen.

Sozialarbeit für die fallbezogene Beratung von Institutionen

Seit Anfang 2021 konnten mit der Arbeit der ZIB Erfahrungen gesammelt werden. Rasch hatte sich gezeigt, dass die fallbezogene sozialarbeiterische Beratung von Institutionen nicht als Aufgabe der Fortbildung gelten kann. Vielmehr erfolgt durch die Sozialarbeitenden der Einzelfallhilfe der ZIB eine Hospitation vor Ort in der Kita, um einen Eindruck vom Kind wie von der Kindertagesstätte zu erhalten. Eine qualifizierte Beratung der Kindertageseinrichtung zu vielfältigen organisatorischen und inhaltlichen Einzelanfragen schließt sich an. Dieses Verfahren ist zeitintensiv und kann mit den vorhandenen Stellen nicht bedarfsgemäß geleistet werden. Dieser Mehraufwand ergibt einen Stellenmehrbedarf von rund 0,95 Stellen. Auf die GRDrs 174/2023 wird verwiesen.

 Wir beantragen:

  1. Im Rahmen des DHH 2024/25 eine 1,0 Stelle für das Koordinationsmanagement in S15 beim Gesundheitsamt und 4,64 Stellen als Inklusionsfachkräfte in S9 und eine 0,5 Stelle als Inklusionsfachkraft flexibel in S9 beim Gesundheitsamt nach GRDrs 559/2023 zu schaffen.
  2. Im Rahmen des DHH 2024/25 insgesamt 2,0 Stellen (0,3 Stellen präventive Fallberatung, 0,65 Stellen Einzelfallhilfe, 0,95 Stellen fallbezogene Beratung Institution, 0,1 Stellen Rüstzeiten ) in S 15 beim Gesundheitsamt GRDrs 559/2023 zu schaffen.

Kosten: 2024: ca. 630 000 € // 2025: ca. 630 000 € / 2026: ca. 630 000 € // 2027: ca. 630 000 € // 2028: ca. 630 000 €