Freistellung für Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSV)

Begründung/Erläuterung:

Haushaltspaket Inklusion 4.0

Die GSV benötigt mindestens eine zusätzlich freigestellte Person zur Förderung von inklusiven Arbeitsplätzen durch “Job-Carving”. Die Stellenbewertung erfolgt entsprechend der Bewertung der Stelle der freigestellten Person. Die GSV nimmt eine Vielfalt an (gesetzlichen) Aufgaben wahr: Beratung der Beschäftigten mit Behinderungen, deren Vertrauenspersonen vor Ort wie auch deren Vorgesetzte; Teilnahme an Arbeitskreisen und Ausschüssen des Gesamtpersonalrats wie auch der örtlichen Personalräte; Austausch mit der Behindertenbeauftragten, mit überregionalen Institutionen und GSVs anderer Städte, Schulung von Führungskräften der LHS zum Schwerbehindertenrecht und Anforderungen an inklusive Arbeitsplätze u.v.m.
Zudem erhöht sich der Arbeitsaufwand der GSV durch eine weitere Erhöhung der Inklusionsstellen in den Jahren 2024 und 2025. Das betrifft den Aufwand für die Auswahl, die Begleitung der Bewerber:innen und den Koordinierungsaufwand auf den Ämtern.

Nicht alle Aufgaben konnten mit den bisherigen zwei Freistellungen erledigt werden, somit konnten nicht alle gesetzlich vorgesehenen Beteiligungen geleistet werden. Die Begleitung der Ämter ohne eigene örtliche Schwerbehindertenvertretung erfolgte ungenügend. Die Überwachungsfunktion der GSV über die Einhaltung der für Schwerbehinderte geltenden gesetzlichen Normen konnte nicht gewährleistet werden.

Wir beantragen eine zusätzliche Freistellung für die Gesamtschwerbehindertenvertretung.

Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:lfd. Nr. *)

Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisations-einheit

bzw.

Stellen-
nummer

Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert

(EG oder Bes.-Gr.)

KW-Vermerk bisher KW-Vermerk neu
40 1,0   GSV Freistellung offen    

*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)