Schule für Alle, Gebärdendolmetscher, barrierefreie Schulgebäude und inklusiver Schulbau

Begründung/Erläuterung:

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist seit einigen Jahren besonderes Anliegen des Stuttgarter Gemeinderates und der Stadtverwaltung. In früheren Jahren hat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Gemeinderat einmütig für die Doppelhaushalte 2018/2019, 2020/2021 und 2022/2023 jeweils ein „Haushaltspaket Inklusion“ beschlossen (s. GRDrs 866/2017 und 1479/2017, 379/2019, 62/2021).

Die Stadt Stuttgart hat mit diesem referatsübergreifenden, strukturierten Vorgehen ein Alleinstellungsmerkmal in der kommunalen Landschaft und geht beispielgebend vor. In unterschiedlichen Städtevergleichen landes-, bundes- und europaweit wurde darüber berichtet, das Vorgehen hat Anerkennung gefunden. Es kommt dem Ansinnen, Inklusion und Barrierefreiheit als Querschnittsthemen anzugehen, sehr entgegen und schafft konkrete Abhilfe an zentralen Stellen. Gleichzeitig stellt es anschaulich dar, was die Stadtverwaltung bewirken kann, sie stärkt ferner die öffentlich geringe Wahrnehmung der Notwendigkeiten von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Damit Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen bessere Voraussetzungen in unserer Stadt vorfinden, die in konkreten Maßnahmen münden, braucht es das Bekenntnis und die Unterstützung der Entscheidungsträger, bei diesen Themen weiter voranzugehen. Basis des Stuttgarter Inklusionsverständnisses ist, dass alle Menschen die Angebote und Einrichtungen unserer Stadt bestmöglich nutzen können. Grundlage sind

  • die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), gesetzliche Vorschriften (L-BGG, Bundesteilhabegesetz, Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz, SchulG, LBO, DIN-Vorschriften u.a.)
  • der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan UN-BRK und das „Leitbild Inklusion“, das der Gemeinderat 2015 beschlossen hat (GRDrs 793/2015
  • das europäische Versprechen, weitere Ressourcen für verbesserte Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung in Stuttgart einzusetzen,
  • Die Ergebnisse der Evaluation des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans (GRDrs 526/2022).

In diesem Sinne sind auch Gebärdensprachdolmetscher:innen integraler Bestandteil von Teilhabe für Alle in der Schule.

Wir beantragen:

  1. Die notwendigen Personalstellen in Höhe von 4,0 Stellen als Gebärdensprachdolmetscher:in nach GRDrs 559/2023
  2. Die notwendigen Sachmittel in Höhe von 224 000 € für die unter 1. Beantragten Gebärdensprachdolmetscher:innen.

Kosten: 2024: 268 000 // 2025: 349 000 € // 2026: 262 000 € // 2027: 262 000 € 2028: 262 000 €