Stundenzuweisung für die Kooperation zwischen Grundschulen und Kindertagesstätte

Begründung/Erläuterung:

Die Verwaltungsvorschrift Kooperation Kindertageseinrichtungen / Grundschule weist die vielfältigen Aufgaben der Schule aus, die diese im Zusammenhang mit den Kindertagesstätten erfüllen soll. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Begleitung und Beratung jedes einzelnen Kindes und Erziehungsberechtigten. Wichtig ist eine zuverlässige pädagogische Unterstützung. Die Aufgaben sind vielfältig und zeitintensiv. Um die Verwaltungsvorschrift wirklich erfüllen zu können, muss eine ausreichende Stundenzuweisung erfolgen, die sich an der Gruppenzahl der KiTas ausrichtet.

 Wir beantragen:

  1. Sach- und Personalmittel für eine ausreichende Stundenzuweisung für die Kooperation Kindertagesstätte / Grundschule von mindestens 0,5 Lehrerwochenstunden an den einzelnen Schulen und pro Gruppe der Kitas.

(Bitte an die Verwaltung, die Kosten zu berechnen.)