Neue Maßnahmen zur Personalgewinnung und –erhaltung – Personalentwicklung

GRDrs  48/2023

  1. Zentrale Personalentwicklung

Begründung/Erläuterung: Mit dem demografischen Umbruch und dem zunehmenden Fachkräftemangel in allen Bereichen der Verwaltung sowie den sich stetig wandelnden Rahmenbedingungen im (Verwaltungs-)umfeld steigt der Bedarf nach Personalentwicklungsmaßnahmen sowie entsprechenden Konzepten und Beratungsleistungen durch die zentrale Personalentwicklung (PE) stetig an. Gerade im Zusammenhang mit stadtweiten Projekten wie z. B. dem Mitarbeiterportal und dem neuen Front Office Hub, bei der Verankerung von neuen Arbeitsweisen und Führungsthemen, beim Aufbau und der Umsetzung der gesamtstädtischen Personalstrategie ist die zentrale PE stark gefordert. Durch vielen personellen Veränderungen auf der Führungsebene, aber auch auf der Mitarbeiter:innen-Ebene steigen zudem die Zahlen der nachgefragten Coachings und Teamentwicklungen rapide an.

Um als Arbeitgeberin Stadt Stuttgart auch weiterhin attraktiv bleiben zu können werden gesamtstädtische Personalentwicklungskonzepte z. B. für die technischen Berufsgruppen, zur Anerkennung von nicht-formalen Qualifikationen, von Fachkarrieren, Förderkonzepte für künftige Führungskräfte auch im mittleren sachbearbeitenden Bereich, die Umsetzung und Aktualisierung von Onboarding sowie von weiteren Qualifizierungsreihen im Bereich Digitalisierung und IT-Support benötigt. Auch die Ausweitung der dezentralen PE-Expertise, verbunden mit der Vernetzung und Qualifizierung der dezentralen Personalentwickler:innen erfordert bei der Begleitung zusätzliche Kapazitäten bei der Abteilung Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung des Haupt- und Personalamts.

Bei Organisations- und Digitalisierungsprojekten ist die Bearbeitung von PE-/und Qualifizierungserfordernisse für die gute und mitarbeiterorientierte Umsetzung von entscheidender Bedeutung. Mit der Ausweitung der Kapazitäten im entsprechenden Bereich beim Amt für Digitalisierung (Amt 17) sind auch Kapazitäten bei der Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung (10-3) aufzustocken.

Gerade im Zusammenhang mit der Beauftragung von externen Coaches, Teamentwickler:innen, Qualifizierungslehrgängen und der Förderung von Weiterbildungen müssen Verträge erstellt, Abrechnungen überwacht und kontiert, sowie Stundenpläne überarbeitet werden und Raumbuchungen erfolgen. Auch benötigt die neugebildete Abteilung 10-3 insgesamt entsprechende administrative und organisatorische Unterstützung für die Mitarbeitenden der Abteilung sowie der 140 betreuten Auszubildenden.

Wir beantragen: Stellenbedarf:        2 Stellen in A 13 gD bei 10-3.1  (lfd. Nr. 725) und 1 Stelle in EG 7 (lfd. Nr. 705)

  1. Umsetzung des Themas „goodwork@LHS“

Begründung/Erläuterung: Zufriedene, motivierte und gut qualifizierte Beschäftigte erbringen auch eine gute Dienstleistung für die Bürger:innen. Dies ist die Zielsetzung, die die Landeshauptstadt Stuttgart mit ihrem goodwork@LHS-Ansatz verfolgt. Betriebskultur, Führung, methodische und fachliche Kompetenzen sowie räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen zahlen darauf ein, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wichtige Impulse für diese Themen kommen aus dem Zusammenspiel von Ausbildung, Personalentwicklung, BildungsCampus und dem engen Kontakt mit den dezentralen Bereichen. Diese Ansätze und Erfordernisse werden aufgegriffen und bilden Leitplanken für die zukunftsgerichtete interne Ausrichtung von Fachbereichen oder auch ganzen Aufgabenfeldern wie z. B. bei der Gestaltung des Front Office Hub. Für die Koordination des Themas sowie die Beratung und Begleitung von einzelnen Projekten vor Ort werden Kapazitäten benötigt.

Wir beantragen: Stellenbedarf:        1 Stelle in A 13 gD bei 10-3.1 (lfd. Nr. 910)

3 Dezentrale Personalentwicklung

Begründung/Erläuterung: Im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 konnten 10 Stellen für dezentrale Personalentwicklung geschaffen werden. Diese Stellen wurden entsprechend der jeweiligen Beschäftigtenzahlen den Referaten zur weiteren Verteilung auf die Fachämter zugeordnet. Zum Sommer 2022 konnten auch alle Stellen besetzt werden und die Qualifizierungs- und Vernetzungsreihe gestartet werden. Hierzu konnten die Ämter und Eigenbetriebe, die keine PE-Stelle erhalten hatten Mitarbeitende, die mit PE-Aufgaben betraut wurden benennen. Die Resonanz ist bislang sehr positiv, auch wenn hinsichtlich der Möglichkeiten, Themen und Projekt für amtsbezogene Maßnahmen mit verfügbaren Mitteln zu hinterlegen noch eine stetige Anpassung des Konzepts erfolgen muss. Die Verwaltung wird zum Konzept der dezentralen PE-Expertise und der ersten Wirkung nochmal gesondert im Personalbeirat berichten.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden verschiedene direkte Stellenschaffungsanträge für PE-Stellen gestellt. Dies insbesondere von Ämtern und Eigenbetrieben, die in der ersten Verteilung der Stellen leer ausgegangenen waren. Aufgrund der Sachgerechtigkeit sowie der Chancengerechtigkeit aller Ämter und Eigenbetriebe wurde mit dem Gesamtpersonalrat vereinbart, die Systematik der Schaffung und Verteilung der Stellen wieder nach demselben Prinzip wie im letzten Doppelhaushalt zu realisieren und den antragstellenden Ämtern dann über die Referate eine Berücksichtigung der Bedarfe zu verschaffen.

Insgesamt wurden 9 Schaffungsanträge gestellt, wobei die PE-Stellen zum Teil verbunden mit anderen Themengebieten (Grundsatzangelegenheiten, Geschäftsprozessoptimierung) beantragt wurden. Seitens der Verwaltung würden wir unter Berücksichtigung der Verteilmodi und den aktuellen Bedarfen die Schaffung von 6 Stellen, sowie 2 Stellen für die Eigenbetriebe vorschlagen.

Wir beantragen: Stellenbedarf:        8 Stellen in A 12 stadtweit (lfd. Nr. 100)