Radentscheid: Den Fahrradetat endlich auf 40 Euro pro Einwohner:in und Jahr erhöhen!

Begründung/Erläuterung:

Am 21. Februar 2019 fasste der Gemeinderat im Rahmen des Radentscheids folgenden Beschluss: „Langfristig wollen die Unterzeichner den Etat auf 40 Euro pro Einwohner*in und Jahr verdoppeln.“ (Siehe Antrag „Stuttgart zu einer fahrradfreundlichen Stadt machen
Ergänzungsbeschluss zur GRDrs1120/2018“ Nr. 76/2019). Nach einer langen Frist von 1607 Tagen legte die Verwaltungsspitze dem Gemeinderat am 17. Juli 2023 folgende Mitteilungsvorlage (GRDrs 578/2023) vor: „Mit Verdoppelung des Radetats um 20 EUR auf 40 EUR pro Einwohner*in würde sich das Radbudget um 11,7 Mio. EUR auf insgesamt 24,4 Mio. EUR erhöhen. Die Erhöhung des Radetats sollte aus Sicht der Verwaltung stufenweise über die kommenden drei Doppelhaushalte erfolgen.

Es wird daher vorgeschlagen, das städtische Radbudget wie folgt zu erhöhen:

  • Doppelhaushalt 2024/2025:
    Erhöhung um 5,3 Mio. EUR auf 18,0 Mio. EUR jährlich
  • Doppelhaushalt 2026/2027:
    Erhöhung um 3,2 Mio. EUR auf 21,2 Mio. EUR jährlich
  • Doppelhaushalt 2028/2029:
    Erhöhung um 3,2 Mio. EUR auf 24,4 Mio. EUR jährlich

Neben ersten zusätzlichen Maßnahmen gilt es im kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 vor allem neues Personal für Planung, Projektleitung, Genehmigung und Ausführung im Amt für Stadtplanung und Wohnen, im Amt für öffentliche Ordnung und im Tiefbauamt zu gewinnen und einzuarbeiten.“ Ein wichtiger Baustein der Verkehrswende ist der Ausbau der Radwegenetzes in Stuttgart – hierfür müssen jetzt dringend die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden mit ausreichend Personal und Finanzmittel.

Wir beantragen:

das städtische Radbudget (nach GRDrs 578/2023) wie folgt zu erhöhen:

  1. Doppelhaushalt 2024/2025:
    Erhöhung um 5,3 Mio. EUR auf 18,0 Mio. EUR jährlich
  2. Doppelhaushalt 2026/2027:
    Erhöhung um 3,2 Mio. EUR auf 21,2 Mio. EUR jährlich
  3. Doppelhaushalt 2028/2029:
    Erhöhung um 3,2 Mio. EUR auf 24,4 Mio. EUR jährlich
  4. Den in GRDrs 578/2023 ermittelten Stellenbedarf für den Fahrradetat in Höhe von 20,5 Stellen im Stellenplan zu berücksichtigen
  5. Die Schaffung von folgenden Stellen beim Amt für öffentliche Ordnung:
32-31 Teamkoordination Sachbearbeitung Radverkehr Planungen Infrastruktur, Straßenverkehrsbehörde; GRDrs. 669/2023 –> gemeinsame Vorlage über TBA GRDrs. 578/2023  + MV Mobilität GRDrs 674/2023 A12 1,00  
32-31 Sachbearbeitung Radverkehr Planungen Infrastruktur,
Straßenverkehrsbehörde; GRDrs. 669/2023 –> gemeinsame Vorlage über TBA GRDrs. 578/2023  + MV Mobilität GRDrs 674/2023
A11 2,50  
32-31 Teamkoordination Ingenieur*innen Radverkehr Planungen Infrastruktur, Straßenverkehrsbehörde; GRDrs. 669/2023 –> gemeinsame Vorlage über TBA GRDrs. 578/2023  + MV Mobilität GRDrs 674/2023 EG 13 1,00  
32-31 Ingenieur*innen Radverkehr Planungen Infrastruktur,
Straßenverkehrsbehörde; GRDrs. 669/2023 –> gemeinsame Vorlage über TBA GRDrs. 578/2023  + MV Mobilität GRDrs 674/2023
EG 12 2,00  
32-31 Ingenieur*innen Baustellengenehmigung Radverkehr,
Straßenverkehrsbehörde; GRDrs. 669/2023 –> gemeinsame Vorlage über TBA GRDrs. 578/2023  + MV Mobilität GRDrs 674/2023
EG 12 1,00 Ab 2025
32-31 Sachbearbeitung Baustellengenehmigung Radverkehr,
Straßenverkehrsbehörde; GRDrs. 669/2023 –> gemeinsame Vorlage über TBA GRDrs. 578/2023  + MV Mobilität GRDrs 674/2023
A9m 1,00 Ab 2025

Kosten zu 1.: 2024: 2,845 Mio.€ // 2025: 2,833 Mio. € // 2026: 6,925 Mio. € // 2027: 6,925 Mio. € // 2028: 10,225 Mio. €

Kosten zu 2.: 2024: 455 000 € // 2025: 595 000 // 2026: 595 000 € // 2027: 595 000 € 2028: 595 000 €